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Die Statuten eines Vereins geben ihm die rechtliche Grundlage (ähnlich wie Verfassung und Gesetze einer Gesellschaft). Sie erklären, was die Mitgliedschaft bedeutet und welches die Ziele des Vereins sind. Ausserdem ist dort festgehalten, wie der Vorstand bestellt wird und wie hoch die Mitgliederbeiträge maximal sein dürfen.
Unter dem Namen «Legalize it!» besteht ein Verein mit Sitz in Zürich im Sinne von Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verein bezweckt die regelmässige Information seiner Mitglieder und weiterer interessierter Kreise über die Themen Hanflegalisierung, Kiffkultur, Hanf-Szene und rechtliche Fragen rund um den Hanf. Letztlich will der Verein die vollständige Legalisierung von Hanf in der Schweiz erreichen.
Der Verein sucht seine Ziele zu erreichen durch
Der Verein finanziert sich durch
Die Organe des Vereins sind
Die Vereinsversammlung findet jährlich statt und wird vom Vorstand mindestens einen Monat vor dem Termin durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder einberufen. Die Besammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassung geschieht durch einfaches Mehr der abgegebenen Stimmen. Beschlüsse können nur über in der Einladung traktandierte Themen gefasst werden. Den Vorsitz über die VV führt ein Mitglied des Vorstandes. Das Protokoll führt ein Mitglied des Vorstandes. Die Vereinsversammlung hat alle Befugnisse, die nicht dem Vorstand übertragen wurden. Sie wählt insbesondere den Vorstand, nimmt die Jahresrechnung und den Jahresbericht des Vorstandes ab und entlastet den Vorstand. Weiter legt sie den Mitgliederbeitrag für Firmen und Private fest (im statuarischen Rahmen, siehe VII).
Der Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal fünf Vereinsmitgliedern. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, wobei eine Wiederwahl unbeschränkt möglich ist. Der Vorstand konstituiert sich selber und legt seine Sitzungen selber fest. Alle Vorstandsmitglieder verfügen über die Berechtigung, den Verein nach aussen zu vertreten (Einzelunterschrift). Der Vorstand beruft die Vereinsversammlungen ein. Sowohl die ordentliche, einmal jährlich stattfindende und auch allfällige ausserordentliche Vereinsversammlungen. Er erstellt die Jahresrechnung und den Jahresbericht zu Handen der VV. Der Vorstand kann Personal für die Produktion des Magazins Legalize it!, der Rechtsberatungen, des Sekretariats und weiterer Aktivitäten einstellen. Er ist dafür verantwortlich.
Mitglied des Vereins wird, wer den jährlichen Mitgliederbeitrag einbezahlt hat und sich mit dem Zweck des Vereines identifizieren kann. Die Mitgliedschaft dauert von der Einzahlung an gerechnet ein Jahr. Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Vorstand kann einen Antrag auf Mitgliedschaft unbegründet ablehnen. Die Rechte der Mitglieder sind die Teilnahme an den Vereinsversammlungen, die Zustellung einer Rechtshilfebroschüre, des Magazins Legalize it! und der verbilligte Bezug weiterer Exemplare des Magazins Legalize it! Die Mitarbeit von Mitgliedern (Hilfe bei Versänden, Aktionen, Artikel schreiben etc.) ist erwünscht, jedoch nicht Pflicht.
Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen. Eine Privathaftung über den laufenden Mitgliederbeitrag der Mitglieder ist ausgeschlossen. Der Mitgliederbeitrag beträgt für Privatmitglieder maximal 100 Franken pro Jahr, für Firmenmitglieder maximal 400 Franken pro Jahr.
Diese Totalrevision der Statuten ersetzt die alten Statuten vom 6. Juni 1998 und wurde an der ordentlichen Vereinsversammlung vom 14. Januar 2005 beschlossen und in Kraft gesetzt.
Factsheet Verein:
Vorstand
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