Mit Bewilligung legal: Gewerbsmässiger Anbau

Für den Anbau von Cannabis ist das Bundesamt für Gesundheit BAG ­zuständig. Eine Firma, die anbauen will, benötigt vom Amt eine Bewilli­gung. Damit darf angebaut und geerntet werden – aber der Verkauf an Konsumierende ist nicht erlaubt.

Die Pilotprojekte machen es vor

Es gibt bereits einige Firmen, die Hanf ab 1 % THC anbauen dürfen – zunächst vor allem für Forschung und Züchtung, wobei die Ernten vernichtet werden mussten. Seit einigen Jahren beliefern diese Firmen nun die Pilotprojekte. In diesem Rahmen ist der Verkauf möglich, einen direkten Verkauf an Konsumierende gibt es dabei also nicht.

Der Geist des Verbotes weht weiter

Eine Bewilligung für den Anbau erhält nach CanPG nur, wer nicht wegen des bisherigen BetmG im Strafregister aufgeführt ist. Das ist stossend, denn das würde ja be­deu­ten, dass das bisherige BetmG und die Repression richtig waren. Diese waren und sind falsch.

Anbau ohne gesicherten Verkauf

Wer die Bedingungen für eine Anbau­bewilligung erfüllt, erhält diese auch. Im Rahmen dieser darf die Firma dann unbeschränkt anbauen. Allerdings ist das Resultat dann einfach «Cannabis». Das darf nicht an Konsumierende verkauft werden.

Verkauft werden darf nur an Firmen, die (wiederum mit Bewilligung) Ausgangsmaterial oder «Cannabisprodukte» herstellen. Es ist auch möglich, eine Bewilligung für Anbau und Produktion (siehe nächste Seite) zu beantragen und diese Schritte in der gleichen Firma durchzuführen.

Aber in beiden Fällen gibt es keine Sicherheit, dass man die Ernte bzw. die Produkte dann auch verkaufen kann. Dafür braucht es eine konzessionierte Verkaufsstelle, die die Produkte abnehmen will (siehe übernächste Seite). Wer die nicht findet, bleibt auf seiner Produktion sitzen.

Verbot der vertikalen Integration

Zentral im CanPG ist, dass der Anbau und die Herstellung strikt vom Verkauf an Konsumierende getrennt wird. Es wird also nie möglich sein, die Ernte direkt selber zu vermarkten. Und das gilt auch umgekehrt:

Wer verkauft, darf nicht am Anbau und der Herstellung beteiligt sein. Damit soll mehr Kontrolle gewährleistet werden, aber es ist letztlich eine bürokratische Einschränkung, die den Anbauenden grosse Risiken aufbürdet.

Zuletzt geändert: 2026/02/23 16:38

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