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Der Konsum ist frei, wobei die Rauchverbote auch für Cannabiskonsum gelten. Die Selbstversorgung ist im Rahmen von drei blühenden weiblichen Pflanzen legal. Besitzen und Verschenken sind erlaubt. Der Kauf von fertigen Cannabisprodukten ist in Verkaufsstellen möglich.
Damit wäre unser Minimalziel erreicht: Die Cannabiskonsumierenden dürfen legal konsumieren, anbauen, besitzen. Natürlich wünschen wir uns eher zehn als drei Pflanzen und keine Mengenbegrenzung für das selbst produzierte Material. Hier soll die Grenze 75g THC sein, wobei das nicht gemessen werden muss, sondern nach einer Tabelle theoretisch hergeleitet wird:
Man dürfte also gleichzeitig beispielsweise 300g Gras, 100g Hasch und 6g Extrakte aus der Eigenproduktion besitzen. Bei gekauften Cannabisprodukten ist keine Beschränkung beim Besitz vorgesehen.
Wer sein Zuhause verlässt, darf entweder gekaufte Cannabisprodukte mit einem Gehalt von 5g THC mitführen (das entspricht rund 25 bis 50 Gramm Gras oder Hasch) oder 30 Gramm Gras aus Eigenanbau oder 15 Gramm Hasch aus Eigenanbau. Das ist eine der kleinlichen Bestimmungen, bei der wir uns fragen: Wer hat das geschrieben? Wer legal transportieren will, muss sich also für eine dieser drei Kategorien entscheiden. Selbst produzierter Hasch und Gras gleichzeitig geht so nicht. Auch beim Umziehen stellen sich Probleme…
Übrigens: Im gleichen Rahmen ist auch die unentgeltliche Weitergabe an Erwachsene gestattet. Verschenken ist also endlich auch legal möglich. Damit gibt es eine schöne Alternative zur Flasche Wein zum Geburtstag.
Es gibt auch Minderheitsanträge, die den Besitz aus Eigenanbau auf 120g theoretisches THC erhöhen möchten oder die Anzahl der Pflanzen auf fünf.
Eine Minderheit fordert zudem den Anbau in Vereinen. Allerdings ist dieser Vorschlag noch nicht detailliert ausformuliert und würde das Gesetzesvorhaben weiter verzögern. Die dort geforderte Meldung der Mitglieder und die nötige Konzession finden wir aber sehr schwierige Punkte.

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Die aktuelle Ausgabe des «Shit happens» erklärt die rechtliche Lage unseres Genussmittels in der Schweiz.
Präventiv und im Notfall geben wir unseren Mitgliedern gratis Rechtsauskünfte bei allen rechtlichen Fragen um THC.