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Seit 20 Jahren gilt Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr. Sobald THC im Blut nachgewiesen wird, gilt man als fahrunfähig, auch wenn keine Beeinträchtigungen ersichtlich sind. Es scheint kaum möglich, einen sinnvollen Wirkungsgrenzwert für THC im Blut zu etablieren. Diese neue Studie möchte nun herausfinden, ob die konkrete, reale Beeinträchtigung gemessen werden kann bzw. wie man feststellen kann, dass die Fahrfähigkeit gegeben ist. Mehr Infos dazu findest du in diesem Flyer.

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Die aktuelle Ausgabe des «Shit happens» erklärt die rechtliche Lage unseres Genussmittels in der Schweiz.
Präventiv und im Notfall geben wir unseren Mitgliedern gratis Rechtsauskünfte bei allen rechtlichen Fragen um THC.