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verein_li:statuten [2011/03/15 12:05] – fabian | verein_li:statuten [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Was sind Vereinsstatuten? | ||
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+ | Die Statuten eines Vereins geben ihm die rechtliche Grundlage (ähnlich wie Verfassung und Gesetze einer Gesellschaft). Sie erklären, was die [[verein_li: | ||
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+ | ===== Statuten Verein Legalize it! ===== | ||
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+ | ==== I. Name und Sitz des Vereins ==== | ||
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+ | Unter dem Namen «Legalize it!» besteht ein Verein mit Sitz in Zürich im Sinne von Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches. | ||
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+ | ==== II. Zweck des Vereins ==== | ||
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+ | Der Verein bezweckt die regelmässige Information seiner Mitglieder und weiterer interessierter Kreise über die Themen Hanflegalisierung, | ||
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+ | ==== III. Mittel des Vereins ==== | ||
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+ | Der Verein sucht seine Ziele zu erreichen durch | ||
+ | * die regelmässige Veröffentlichung des Magazins Legalize it! und den Versand an die Vereinsmitglieder, | ||
+ | * das Anbieten von Rechtsauskünften zum Thema Hanf und Recht sowie die periodische Zusammenfassung von rechtlichen Erkenntnissen in einer Rechtshilfe-Broschüre | ||
+ | * weitere Aktivitäten (Veranstaltungen, | ||
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+ | ==== IV. Finanzen des Vereins ==== | ||
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+ | Der Verein finanziert sich durch | ||
+ | * die Zinsen des Grundkapitals | ||
+ | * die Beiträge der Mitglieder | ||
+ | * die Abonnementserträge | ||
+ | * Spenden | ||
+ | * Ertrag aus dem Verkauf des Magazins Legalize it! und weiterer Druckerzeugnisse oder Dienstleistungen. | ||
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+ | ==== V. Organisation ==== | ||
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+ | Die Organe des Vereins sind | ||
+ | * die Vereinsversammlung (VV) | ||
+ | * der Vorstand | ||
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+ | Die Vereinsversammlung findet jährlich statt und wird vom Vorstand mindestens einen Monat vor dem Termin durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder einberufen. Die Besammlung ist beschlussfähig, | ||
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+ | Der Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal fünf Vereinsmitgliedern. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, wobei eine Wiederwahl unbeschränkt möglich ist. Der Vorstand konstituiert sich selber und legt seine Sitzungen selber fest. Alle Vorstandsmitglieder verfügen über die Berechtigung, | ||
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+ | ==== VI. Mitglieder ==== | ||
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+ | Mitglied des Vereins wird, wer den jährlichen Mitgliederbeitrag einbezahlt hat und sich mit dem Zweck des Vereines identifizieren kann. Die Mitgliedschaft dauert von der Einzahlung an gerechnet ein Jahr. Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Vorstand kann einen Antrag auf Mitgliedschaft unbegründet ablehnen. Die Rechte der Mitglieder sind die Teilnahme an den Vereinsversammlungen, | ||
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+ | ==== VII. Haftung ==== | ||
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+ | Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen. Eine Privathaftung über den laufenden Mitgliederbeitrag der Mitglieder ist ausgeschlossen. Der Mitgliederbeitrag beträgt für Privatmitglieder maximal 100 Franken pro Jahr, für Firmenmitglieder maximal 400 Franken pro Jahr. | ||
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+ | ==== VIII. Schlussbestimmungen ==== | ||
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+ | Diese Totalrevision der Statuten ersetzt die alten Statuten vom 6. Juni 1998 und wurde an der ordentlichen Vereinsversammlung vom 14. Januar 2005 beschlossen und in Kraft gesetzt. | ||