Cannabisproduktegesetz: Vernehmlassung – und dann?

Wir unterstützen diesen Gesetzesentwurf, auch wenn wir uns eine libe­ra­lere Regelung wünschen würden. Wir kommen von einem Totalverbot, da braucht es mehrere Etappen. Wenn dieses Gesetz in Kraft treten sollte, wären wir immerhin einen grossen Schritt weiter!

Wir sind dafür

Trotz diverser Merkwürdigkeiten ist das ein wichtiges, gutes Gesetz, welches die Situation der Konsumierenden im Verhältnis zu heute massiv verbessern würde. Deshalb setzen wir uns dafür ein, auch wenn wir nicht alles super finden. Denn: Dass ­Konsum und Vorbereitungshandlungen endlich legal werden sollen, ist unser ­Minimalziel – und dieses wird mit dem ­Gesetzesentwurf erreicht. Deshalb müssen wir dafür kämpfen, dass er durchkommt!

Unschöne Elemente, unklares Ergebnis

Der Zweck ist sehr auf Gesundheit reduziert, der Schwarzmarkt kommt nicht vor. Dabei sind ja genau die Produkte auf dem Schwarzmarkt gefährlich, vor allem, seit Cannabinoidmimetika aufgesprüht werden. Aber auch Schwermetalle oder ­Fäkalbakterien finden sich häufig in Material vom Schwarzmarkt. Deshalb ist es uns wichtig, den Schwarzmarkt so weit wie möglich einzudämmen. Dafür braucht es aber konkurrenzfähige Preise im legalen Markt. Die Preise für legale Produkte können durchaus 2 CHF pro Gramm höher sein als im Schwarzmarkt: Für getestete, ­saubere Ware aus legalen Quellen zahlen die meisten Konsumierenden gerne etwas mehr. Aber Preise von 15 oder 25 CHF pro Gramm sind schlicht schwarzmarkt­erhaltend.

Die Verkaufsstellen müssen ebenfalls einen realistischen Umgang mit den Konsumierenden entwickeln. Wenn sie die ganze Zeit ellenlange Beratungsgespräche durchführen oder viele an Suchtstellen melden, werden nur wenige dorthin gehen. Zurzeit ist es unklar, wie das konkrete Regime aussehen wird. Das kommt auf die Verordnungen an (also BAG und Bundesrat), aber auch auf das Vorgehen der Kantone: Welche Verkaufsstellen mit welchen Konzepten werden eine Konzession erhalten? Das alles kann gut kommen, es kann aber auch absurd werden.

Unschön ist ebenfalls, dass Cannabis weiterhin mit Kokain und Heroin im BetmG definiert bleibt. Das finden wir unpassend. Gut ist, dass Cannabissamen und -stecklinge (solange diese unter 1 % THC auf­weisen) nicht mehr als Betäubungsmittel gelten, was den Umgang damit massiv ­erleichtert, auch wenn es dafür Verpa­ckungsvorschriften gibt.

Aber nochmals: Trotz vielen unschönen Punkten – das CanPG wäre ein grosser Schritt vorwärts! Es müsste sicher noch viele Jahre Druck erzeugt werden, damit die Verordnungen sinnvoll ausgestaltet werden und die Kantone eine realistische Konzessionsvergabe etablieren. Aber wenn etwas aus einem jahrzehntelangen totalen Verbot herauskommt, wird die Entwicklung eines neuen legalen Umgangs eben auch etliche Jahre benötigen. Das CanPG löst das alles nicht automatisch und sofort, es ist Teil einer längerfristigen gesellschaft­lichen Entwicklung. Aber wenn der Konsum frei wird, können sich die Konsumierenden sehr viel besser für ihr Anliegen einsetzen, weil die Illegalität wegfällt. Dennoch: Einsetzen werden sie sich noch lange müssen!

Etwas böse gesagt

Die einen woll(t)en Cannabiskonsum durch das Verbot reduzieren, die anderen neu mittels (hohen) Lenkungsabgaben. Eine positive Betrachtung des THC-Konsums fehlt von offizieller Seite weiterhin. Damit soll nicht gesagt sein, dass es dabei gar keine Probleme gibt. Aber der grösste Teil des Konsums ist problemlos. Das könnte man auch mal sagen. Auch von offizieller Seite.

Der weitere Fahrplan

Noch ist es nicht so weit, das CanPG ist ja erst ein Entwurf – Hürden gibt es noch viele. Zurzeit läuft die Auswertung der Vernehmlassungsantworten, dann muss sich die SGK-N (als Auftraggeberin) diese anschauen. Wenn sie am Geschäft festhält, muss sich der Bundesrat (der bisher aussen vor war; die Vorlage kommt ja aus dem Parlament, nicht aus der Verwaltung) dazu äussern. Dann beginnt der parlamentarische Prozess (Kommissionen, National- und Ständerat). Dabei müssen die Räte ­zunächst Eintreten beschliessen, doch die Anträge für Nichteintreten sind bereits ­bekannt. 2004 hat der Nationalrat zum zweiten Mal abgelehnt, über die damalige Vorlage zu beraten – damit war die Sache erledigt und die Arbeit von acht Jahren für die Katz.

Auch wenn Eintreten beschlossen wird, können noch alle Bestimmungen geändert, verschärft oder gestrichen werden. Was nach dem politischen Prozess übrig bleiben wird, ist offen. Das hängt vor allem davon ab, wie viele Menschen sich für diese Änderungen einsetzen und Druck auf die Politik erzeugen werden, so dass das CanPG in brauchbarer Form durchkommt. Falls der Entwurf den parlamentarischen Prozess übersteht, wird die Gegnerschaft das Referendum ergreifen, so dass zum Schluss noch eine Volksabstimmung nötig ist.

Es ist also ein mehrjähriger Prozess, bei dem noch vieles schiefgehen kann. Ins Trockene gebracht ist da noch nichts. Aber es gibt sicher eine Chance, dass aus diesem Prozess etwas herauskommt, das eine Verbesserung zu heute darstellt.

Die Links zu den Originalunterlagen, unserer Einschätzung und Stellungnahme für die Vernehmlassung sowie Infos zur wei­teren Entwicklung findest du hier: