Wann wird das Kiffen legal?

Gescheiterte BetmG-Revision

Lange Jahre waren Fachpersonen, Kommissionen und die eidgenössischen Räte am Diskutieren und wollten eigentlich das geltende Betäubungsmittelgesetz von 1951 revidieren, das heisst ändern. Denn alle Fachleute waren sich einig: so geht es nicht. Doch das Vorhaben scheiterte – der Nationalrat hat am 14. Juni 2004 mit seinem Nein zur Revision die ganze über Jahre geleistete Arbeit den Bach hinunter geschickt. Die Revision war gestorben. Damit galt das alte Gesetz weiterhin.

Eine Volksinitiative wurde gesammelt

Um Druck zu machen und zu zeigen, dass uns das geltende Gesetz wirklich nicht passt, lancierte das Komitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» im Juli 2004 die folgende Volksinitiative:

«Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 105a (neu) Hanf 1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei. 2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei. 3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze. 4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.»

Leider wurde die Initiative vom Volk am 30. November 2008 mit 63% Nein abgelehnt. Damit ist auch dieser Versuch, die elende Hanf-Kriminalisierung zu beenden, gescheitert.

Die Teilrevision war erfolgreich

Um die Vier-Säulen-Politik zu retten, wurde 2005 eine Teilrevision des BetmG auf die politische Reise geschickt. Ebenfalls am 30. November 2008 kam diese Vorlage zur Abstimmung. Mit 68% Ja nahmen die Stimmenden die Teilrevision des BetmG an. Die Verwaltung brauchte fast drei Jahre, um die Verordnungen dazu zu schreiben. Am 1. Juli 2011 ist die Teilrevision nun in Kraft getreten.

THC und Hanf standen eigentlich nicht im Zentrum dieser Teilrevision. Es könnte zwar Verbesserungen für den medizinischen Gebrauch von THC geben (der früher noch vollkommen verboten war), aber die Details dazu sind noch nicht klar. Doch sonst gab es einige Strafverschärfungen: Das Weitergeben eines Joints an Minderjährige zum Beispiel kann nun sehr hart bestraft werden. Auch der Handel in der Nähe von Ausbildungsstätten kann schärfer angefasst werden.

Doch grundsätzlich ist es beim Alten geblieben in Bezug auf THC: Konsum ist verboten und stellt eine Übertretung dar, ebenso die Vorbereitungshandlungen dafür. Weitergabe ist verboten und stellt ein Vergehen da. Verkauf ist sowieso verboten.

Ordnungsbussenmodell?

Noch am Abstimmungssonntag verbreiteten Pro Juventute und der Lehrerverband die Idee, das St. Galler Ordnungsbussenmodell auf die ganze Schweiz auszudehnen. Jugendliche Kiffende würden demnach erfasst und abgeklärt, Erwachsene hingegen würden eine Busse bezahlen, ohne registriert zu werden. Der Vorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates SGK-NR war bis Ende Mai 2011 in der Vernehmlassung. Nun kommt er ins Parlament (wohl Ende 2011).

Somit müssen wir sagen: Das Kiffen wird nicht legal. Damit es dazu kommen könnte, müsste sich sehr viel bewegen in unserem Land. Vor allem bei den THC-Konsumierenden. Doch dort ist kaum Bereitschaft zu spüren, Geld und Zeit zu opfern, damit eine Legalisierung erreicht werden könnte. Damit geht die Repression halt weiter.



Hier folgt der entsprechende "alte" Text, der bis 30.6.2011 gültig war.

Wann wird das Kiffen legal?

Gescheiterte BetmG-Revision

Lange Jahre waren ExpertInnen, Kommissionen und die eidgenössischen Räte am Diskutieren und wollten eigentlich das geltende Betäubungsmittelgesetz von 1951 revidieren, das heisst ändern. Denn alle Fachleute sind sich einig: so geht es nicht. Doch die Diskussionen sind gescheitert – der Nationalrat hat am 14. Juni 2004 mit seinem Nein zur Revision die ganze über Jahre geleistete Arbeit den Bach hinunter geschickt. Die Revision ist gestorben. Damit galt das alte Gesetz weiterhin.

Eine Volksinitiative wurde gesammelt

Um Druck zu machen und zu zeigen, dass uns das geltende Gesetz wirklich nicht passt, lancierte das Komitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» im Juli 2004 die folgende Volksinitiative: «Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 105a (neu) Hanf

  1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.
  2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.
  3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.
  4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.»

Wenn diese Initiative angenommen worden wäre, wäre also der Konsum und die Vorbereitungshandlungen sofort straffrei geworden. Für den legalen gewerbsmässigen Handel mit THC hätte das Parlament noch ein Ausführungsgesetz erlassen müssen.

Mitte September 2004 waren bereits 87’300 Unterschriften gesammelt. Schliesslich wurden über 100’000 beglaubigte Unterschriften von volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Doch bei der Abstimmung Ende 2008 fiel die Hanfinitiative vor dem Volk durch, erreichte aber über ein Drittel Ja-Stimmen.

Teilrevision war erfolgreich

Um die Vier-Säulen-Politik zu retten, wurde eine Teilrevision des BetmG 2005 auf die politische Reise geschickt. Ebenfalls am 30. November 2008 kam diese Vorlage zur Abstimmung. Mit 68% Ja nehmen die Stimmenden die Teilrevision des BetmG an. Doch in Kraft getreten ist sie noch nicht – die Bundesverwaltung muss noch die Verordnungen dazu schreiben und benötigt dafür noch bis Oktober 2010 Zeit.

THC und Hanf stehen nicht im Zentrum dieser Teilrevision. Es könnte zwar Verbesserungen für den medizinischen Gebrauch von THC geben (der heute noch vollkommen verboten ist), aber die Details dazu sind eben noch nicht klar. Doch sonst wird es einige Strafverschärfungen geben: Das Weitergeben eines Joints an Minderjährige zum Beispiel wird sehr hart bestraft werden können. Auch der Handel in der Nähe von Ausbildungsstätten soll schärfer angefasst werden.

Doch grundsätzlich wird es beim Alten bleiben in Bezug auf THC: Konsum ist verboten und stellt eine Übertretung dar. Ebenso die Vorbereitungshandlungen dafür. Weitergabe ist verboten und stellt ein Vergehen dar. Verkauf ist sowieso verboten.

Ordnungsbussenmodell?

Noch am Abstimmungssonntag verbreiteten Pro Juventute und der Lehrerverband die Idee, das St. Galler Ordnungsbussenmodell auf die ganze Schweiz auszudehnen. Jugendliche Kiffende würden demnach erfasst und abgeklärt, erwachsene hingegen würden eine Busse bezahlen, ohne registriert zu werden. Doch sind hier noch viele Fragen offen und das Inkrafttreten steht noch in den Sternen.

Es wird nicht legal

Damit müssen wir sagen: Es wird nicht legal. Jedenfalls nicht schnell. Das Maximum für die nächsten Jahre ist die Idee des Ordnungsbussenmodells für THC-Konsum. Aber das ist sicher keine Legalisierung.

Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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