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thc_recht:sh4141 [2011/10/27 21:07] – sos | thc_recht:sh4141 [2014/07/07 17:09] – sos | ||
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Klar ist jedenfalls: Wenn sich die Meinung durchsetzen sollte, dass alle mit etwas THC im Blut generell eine gröbere Gefährdung in Kauf nehmen, sieht die Zukunft düster aus. Denn auch wenn einmal eine Legalisierung des Konsums kommen sollte, würden solche Probleme trotzdem bestehen bleiben. Und könnten allenfalls über (teure) Spezialversicherungen gemildert werden. | Klar ist jedenfalls: Wenn sich die Meinung durchsetzen sollte, dass alle mit etwas THC im Blut generell eine gröbere Gefährdung in Kauf nehmen, sieht die Zukunft düster aus. Denn auch wenn einmal eine Legalisierung des Konsums kommen sollte, würden solche Probleme trotzdem bestehen bleiben. Und könnten allenfalls über (teure) Spezialversicherungen gemildert werden. | ||
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- | ====== Darf die Versicherung nach meinem THC-Konsum fragen? ====== | ||
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- | ==== Unterschiedliche Versicherungen ==== | ||
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- | Wer eine Versicherung nach Krankenversicherungsgesetz KVG abschliesst (eine solche ist obligatorisch), | ||
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- | Sobald allerdings eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll, gilt hier nicht mehr das KVG, sondern das Versicherungsvertragsgesetz VVG. Und dieses erlaubt den Versicherungen vielfältige Fragen zu stellen. Und je nach Antwort können sie ein Gesuch um eine Versicherung auch ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Die meisten Versicherungen werden übrigens nach VVG abgeschlossen (zum Beispiel die Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung oder Taggeldversicherungen). | ||
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- | ==== Falsche Angaben können zu Leistungskürzungen führen ==== | ||
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- | Wer auf die Frage // | ||
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- | Doch wenn die Frage konkreter ist, zum Beispiel // | ||
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- | ==== Ausschluss von Leistungen rund um Hanf ==== | ||
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- | Viele Rechtsschutzversicherungen und Haftpflichtversicherungen schliessen Leistungen im Zusammenhang mit Hanf oder Hanfprodukten aus. So heisst es etwa auch in der Geschäftsversicherung für unseren Verein Legalize it!: //«Nicht versichert ist die Haftpflicht aus dem Handel mit Hanf und Hanfprodukten und dem Anbau von Hanf.»// Da wir keine Hanfprodukte verkaufen, kann uns das zwar egal sein. Aber es zeigt doch, dass sich die Versicherung aus eventuellen Ansprüchen aus diesem für sie neuen Geschäftsfeld heraushalten möchte. Solche Vorbehalte stehen denn auch selten in den allgemeinen Vertragsbedingungen, | ||
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- | ==== Eine unsichere Zukunft ==== | ||
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- | Wie weit die Rechtsprechung die Ansichten aus der Verkehrsregelnverordnung (nach der jedeR mit noch so geringen Spuren von THC im Blut fahrunfähig ist) übernehmen wird, ist noch unklar. Es ist zumindest denkbar, dass auch bei anderen Unfällen (ohne Auto, aber z. B. mit Maschinen) bei einem THC-Fund im Blut immer grobfahrlässiges Verhalten angenommen werden wird – und so die Leistungen gekürzt werden können (wie bei Extremsportarten oder anderen speziell gefährlichen und «unüblichen» Tätigkeiten auch). | ||
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- | Klar ist jedenfalls: Wenn sich die Meinung durchsetzen sollte, dass jedeR mit etwas THC im Blut generell eine gröbere Gefährdung in Kauf nimmt, sieht die Zukunft düster aus. Denn auch wenn einmal eine Legalisierung des Konsums kommen sollte, würden solche Probleme trotzdem bestehen bleiben. Und könnten allenfalls über (teure) Spezialversicherungen gemildert werden. | ||
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