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Haben wir denn nicht ein Recht zu kiffen?

Was meint unsere Bundesverfassung?

Das heute geltende Betäubungsmittelgesetz beruft sich auf Artikel 118 unserer Bundesverfassung:

«Der Bund trifft (…) Massnahmen zum Schutz der Gesundheit. Er erlässt Vorschriften über: den Umgang mit Lebensmitteln sowie Heilmitteln, Betäubungsmitteln, (…), welche die Gesundheit gefährden können.»

Hier steht ja eigentlich nichts von einem Totalverbot, wie wir es aus dem Betäubungsmittelgesetz her kennen. Da steht etwas von Massnahmen treffen, Vorschriften erlassen. Und das Bundesgericht hat bereits vor vielen Jahren (1991) festgehalten, dass THC-Produkte nicht geeignet sind, die Gesundheit vieler Menschen in eine naheliegende Gefahr zu bringen. Hasch und Gras sind nun mal neben Kaffee die harmlosesten psychoaktiven Stoffe, die die Menschen kennen und auch seit Jahrtausenden anwenden. Ein Totalverbot gegen solche Substanzen auszusprechen ist nicht nur sachlich falsch, sondern verstösst auch gegen weitere Grundrechte, wie sie in unserer Verfassung geschrieben stehen.

Rechtsgleichheit

Die Rechtsgleichheit fordert: «Rechtsetzende Behörden müssen Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandeln.»

Da Alkohol, Tabak und viele Medikamente legal erhältlich sind und viel schlimmere Auswirkungen zeitigen als der THC-Konsum, dürfen THC-Produkte nicht schärfer kontrolliert werden, sondern müssten leichter zugänglich sein.

Diskriminierungsverbot

Im Diskriminierungsverbot heisst es: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen (…) der Lebensform.»

Jemand, der kifft, gefährdet niemanden anderen, allenfalls sich selbst. Damit haben wir ein Recht aufs Kiffen, solange wir uns anständig verhalten. Und hier könnte die Gesellschaft ja auch eingreifen: Sie könnte den Konsum an bestimmten Orten verbieten; den Konsum gemeinsam mit Jugendlichen untersagen; allfällige gesellschaftliche Kosten über eine Besteuerung eintreiben; Vorschriften über den Verkauf erstellen. All das könnte sie regeln. Doch einfach uns THC-Konsumierende gegenüber den Alkohol-Konsumierenden zu diskriminieren – das geht eigentlich nicht.

Wie kann man diese Rechte einfordern?

Man kann seine Busse wegen Kiffens bis vor Bundesgericht anfechten, allerdings ist dies mit Kosten von tausenden Franken verbunden, falls man verliert – und das ist die Regel. Deshalb sind die schönen Rechte in unserer Bundesverfassung (wenn man sie durchliest tönt es wirklich gut!), halt wohl kaum das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen.

Doch längerfristig gesehen sind wir optimistisch: Unsere Sicht der Dinge wird sich durchsetzen. Das kann allerdings durchaus noch zehn oder zwanzig Jahre dauern, denn die Drogendiskussion ist sehr ideologisch geprägt. Wer die verschiedenen Drogen unvoreingenommen vergleicht, sieht die möglichen Gefährdungen, die durch THC-Konsum entstehen können, im unteren, tiefen Bereich. Alkohol verursacht offensichtlich massiv grössere Probleme – und ist trotzdem legal.

Zuletzt geändert: 2014/07/07 17:04

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