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thc_recht:sh3333 [2014/07/07 17:04] – sos | thc_recht:sh3333 [2019/05/07 17:24] – sos | ||
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- | ==== Was meint unsere Bundesverfassung? | + | ===== Was meint unsere Bundesverfassung? |
Das heute geltende Betäubungsmittelgesetz beruft sich auf Artikel 118 unserer Bundesverfassung: | Das heute geltende Betäubungsmittelgesetz beruft sich auf Artikel 118 unserer Bundesverfassung: | ||
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Hier steht ja eigentlich nichts von einem Totalverbot, | Hier steht ja eigentlich nichts von einem Totalverbot, | ||
- | ==== Rechtsgleichheit ==== | + | ===== Rechtsgleichheit |
Die Rechtsgleichheit fordert: | Die Rechtsgleichheit fordert: | ||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
Da Alkohol, Tabak und viele Medikamente legal erhältlich sind und viel schlimmere Auswirkungen zeitigen als der THC-Konsum, dürfen THC-Produkte nicht schärfer kontrolliert werden, sondern müssten leichter zugänglich sein. | Da Alkohol, Tabak und viele Medikamente legal erhältlich sind und viel schlimmere Auswirkungen zeitigen als der THC-Konsum, dürfen THC-Produkte nicht schärfer kontrolliert werden, sondern müssten leichter zugänglich sein. | ||
- | ==== Diskriminierungsverbot ==== | + | ===== Diskriminierungsverbot ==== |
Im Diskriminierungsverbot heisst es: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen (...) der Lebensform.» | Im Diskriminierungsverbot heisst es: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen (...) der Lebensform.» | ||
Zeile 24: | Zeile 24: | ||
Jemand, der kifft, gefährdet niemanden anderen, allenfalls sich selbst. Damit haben wir ein Recht aufs Kiffen, solange wir uns anständig verhalten. Und hier könnte die Gesellschaft ja auch eingreifen: Sie könnte den Konsum an bestimmten Orten verbieten; den Konsum gemeinsam mit Jugendlichen untersagen; allfällige gesellschaftliche Kosten über eine Besteuerung eintreiben; Vorschriften über den Verkauf erstellen. All das könnte sie regeln. Doch einfach uns THC-Konsumierende gegenüber den Alkohol-Konsumierenden zu diskriminieren – das geht eigentlich nicht. | Jemand, der kifft, gefährdet niemanden anderen, allenfalls sich selbst. Damit haben wir ein Recht aufs Kiffen, solange wir uns anständig verhalten. Und hier könnte die Gesellschaft ja auch eingreifen: Sie könnte den Konsum an bestimmten Orten verbieten; den Konsum gemeinsam mit Jugendlichen untersagen; allfällige gesellschaftliche Kosten über eine Besteuerung eintreiben; Vorschriften über den Verkauf erstellen. All das könnte sie regeln. Doch einfach uns THC-Konsumierende gegenüber den Alkohol-Konsumierenden zu diskriminieren – das geht eigentlich nicht. | ||
- | ==== Wie kann man diese Rechte einfordern? ==== | + | ===== Wie kann man diese Rechte einfordern? |
Man kann seine Busse wegen Kiffens bis vor Bundesgericht anfechten, allerdings ist dies mit Kosten von tausenden Franken verbunden, falls man verliert – und das ist die Regel. Deshalb sind die schönen Rechte in unserer Bundesverfassung (wenn man sie durchliest tönt es wirklich gut!), halt wohl kaum das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen. | Man kann seine Busse wegen Kiffens bis vor Bundesgericht anfechten, allerdings ist dies mit Kosten von tausenden Franken verbunden, falls man verliert – und das ist die Regel. Deshalb sind die schönen Rechte in unserer Bundesverfassung (wenn man sie durchliest tönt es wirklich gut!), halt wohl kaum das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen. |