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-| {{:thc_recht:sh2020.jpg|}} |+~~NOTOC~~ 
  
 ====== Wie viele Hanfpflanzen darf ich legal anbauen? ====== ====== Wie viele Hanfpflanzen darf ich legal anbauen? ======
  
-===== Grundsätzlich ist der Anbau verboten ===== +===== Antwort: Anbau von Hanf mit THC ist grundsätzlich verboten =====
-Der Anbau von Hanf ist grundsätzlich strafbar. Der Grenzwert für die Entscheidung, ob eine Hanfpflanze Drogenhanf darstellt oder nicht, liegt bei 1.0% THC. Das ist ein so tiefer Wert, dass mit solchen Pflanzen kein Rausch erzeugt werden kann. Bereits Stecklinge von potenten Pflanzen können über ein Prozent THC aufweisen. Blüten rauchbarer Pflanzen kommen auf mindestens 5 bis über 20% THC. Auch Haschisch liegt in diesem Bereich.+
  
-===== Und die Hanfsamen? ===== +{{ :thc_recht:sh2020.jpg}}
-Bei den Hanfsamen stellt sich natürlich das Problem, dass diese noch kein THC enthalten. Aber auch dafür wurde eine Lösung gefundenSobald aus einem Samen eine Pflanze mit mehr als 1.0% THC erzeugt werden soll oder kann, ist er ein «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis»  (so die Formulierung im Gesetz) und somit illegal. __Hier sind wir gespannt, wie die Untersuchungsbehörden einem Hanfsamen beweisen wollen, dass er eine Pflanze mit mehr als 1.0% THC wirdZiehen sie die Samen in einer eigenen Gärtnerei unter Bewachung an und messen dann den THC-Gehalt?__+
  
-Nun, was die Behörden mit Hanfsamenbestellungen aus Holland so anstellen, zeigt unser Bericht [[thc_recht:samenverfolgung|Die Hanfsamenverfolgung in neuen Dimensionen]]!+**Der Anbau von Hanf mit 1 % THC oder mehr ist in der Schweiz grundsätzlich verboten!**
  
-===== Wortlaut der Verordnung ===== +% THC ist ein solch tiefer Wert, dass mit solchen Pflanzen zwar kein Rausch erzeugt werden kannBereits Stecklinge können über 1 % THC aufweisen. Blüten oder Haschisch kommen üblicherweise auf mindestens 5 bis über 20 % THC. Dennoch gilt alles ab THC als verbotenes Betäubungsmittel
-Die Originaldefinition lautet nun seit dem 1. Juli 2011: «Cannabis: Hanfpflanzen oder Teile davon, welche einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen und sämtliche Gegenstände und Präparate, welche einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen oder aus Hanf mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent hergestellt werden.» Sowie: «Cannabissamen: für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent.» Auch Cannabisstecklinge sind hier aufgeführt und gleich definiert.+
  
-===== Eine Ausnahme: Sortenkatalog ===== +Wer seine illegalen Hanfpflanzen fotografiert, sollte mindestens sicherstellen, dass die Bilder ohne GPS-Koordinaten gespeichert werdenSonst ist das Auffinden der Plantage oder Anlage ein LeichtesGenerell sollte man illegale Pflanzen, Materialien oder auch Konsum am besten gar nicht fotografisch festhalten.
-Es gibt eine Ausnahme von dem TotalverbotWenn eine Hanfsorte in der Sortenliste (eine Verordnung zum Landwirtschaftsgesetz) aufgeführt ist, gilt das oben Geschriebene nichtAllerdings ist seit dem 1. Juni 2011 nur noch eine einzige Sorte (Fédora 17) auf dieser Liste aufgeführt. Diese Sorte bleibt unter 1.0% THC und ist somit für hedonistischen Hanfgebrauch nicht geeignet.+
  
-Per 1. Juni 2014 darf nun auch diese Sorte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Damit wird der Sortenkatalog für Hanf keine Sorten mehr aufweisenalso leer sein.+Der Anbau von [[thc_recht/cbdhanf|CBD-Hanf mit weniger als % THC]] hingegen fällt nicht unter das BetmG und ist erlaubt, [[thc_recht/li750607#kantonale_meldepflicht_fuer_hanfkulturen|muss aber je nach Kanton gemeldet werden]]Zahlreiche Herstellerinnen und Produzenten bieten solche Produkte auf dem Schweizer Markt an. Auch Private dürfen solche Pflanzen anbauen, allerdings kann das durchaus zu einem Strafverfahren führen: Es kann bei der Polizei der Verdacht aufkommendass es sich um illegale Pflanzen handeln könnte. Dann muss dies abgeklärt werden. Entweder mit einem Schnelltest (der THC-arme von THC-reichen Pflanzen unterscheiden kann) oder auch mit einer Analyse in einem Labor (wenn man es genau wissen möchte).
  
-Jedoch kann auch der Sortenkatalog der Europäischen Union beigezogen werden – diese Sorten sind in der Schweiz ebenfalls erlaubt (BetmGVV Art. 4). Dies müssten wir noch im Detail abklären. +{{page>mithilfe/landing_kaesten&nofooter}}
-===== Früher war es anders ===== +
-Bis zum 30. Juni 2011 war illegaler Hanf anders definiert. Generell war der Hanf frei, im Anbau, im Lagern – ausser er würde der Betäubungsmittelgewinnung dienen. Das war aber je nach Einzelfall sehr schwer zu beweisen. +
  
-(Für Details zur Situation früher kannst du unsere alte [[verein_li:alte_auflagen|Rechtshilfebroschüre Shit happens]] 7 herunterladen.) +====== Nachgehakt ======
  
-Deshalb drängten Polizei und Justiz auf die neue, oben erläuterte Definition. Diese ist nun «wasserdicht». Heute ist alles einfach verboten und die Polizei muss nur noch den THC-Gehalt nachweisen und damit ist auch die Illegalität bewiesen. Unabhängig vom Verwendungszweck.+===== …und für den Eigenbedarf? =====
  
-===== Und für den Eigenbedarf? ===== +Viele THC-Konsumierende denken, sie dürften ein paar Pflanzen Gras für sich legal anbauen. Dies ist ein Irrtum. Da bereits der Konsum von THC-haltigem Cannabis strafbar ist, ist natürlich auch der Besitz oder der Anbau von Hanf zum Kiffen verboten. Es gibt keine legalen Hanfpflanzen zum Kiffen. Auch nicht eine Einzige.
-Viele THC-Konsumierende denken, sie dürften ein paar Pflanzen für sich legal anbauen. Dies ist ein Irrtum. Da bereits der Konsum strafbar ist, ist natürlich auch der Besitz oder der Anbau von Hanf zum Kiffen verboten. Es gibt keine legalen Hanfpflanzen zum Kiffen. Auch nicht eine Einzige. Die Antwort auf die Frage im Titel lautet also: null.+
  
-===== Neue Technologien ===== +=== Der Vollständigkeit halber... ===
-Wer seine Hanfpflanzen fotografiert, sollte sicherstellen, dass die Bilder ohne GPS-Koordinaten gespeichert werden. Sonst ist das Auffinden der Plantage oder Anlage ein Leichtes. +
  
-Hier noch eine allgemeine WarnungAlle elektronischen Kommunikationsmittelgerade die beliebten SMS, können sehr einfach überwacht werdenHier ist extreme Zurückhaltung angesagt.+Es gibt eine eher theoretische AusnahmeWer bis zu 10 Gramm THC-haltiges Cannabis für den eigenen Konsum besitzt/kauft/anbautmacht sich [[thc_recht:quasilegal|nicht strafbar]](Aber Achtung: Der Konsum jedoch ist [[thc_recht:normalillegal|immer verboten]].) Wenn jemand also ein äusserst kleines Pflänzchen für den eigenen Konsum anbaut, kann das straffrei sein. Allerdings muss das Pflänzchen wirklich sehr klein sein und sollte auch feucht unter den 10 Gramm liegen (denn wenn eine Pflanze getrocknet 20 % THC aufweist, dann kann sie feucht durchaus ein paar Prozent THC aufweisen).
  
-\\ \\  +===== …und die Hanfsamen? =====
-====== Hier folgt der entsprechende "alte" Text, der bis 30.6.2011 gültig war. ======+
  
 +Auch Hanfsamen sind illegal: Sobald aus einem Samen eine Pflanze mit mehr als 1 % THC wachsen kann, ist er ein «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis», so die Formulierung im Gesetz.
  
-===== Wie viele Hanfpflanzen darf ich legal anbauen? =====+Was die Behörden mit Hanfsamenbestellungen aus dem Ausland so anstellen, zeigt unser Bericht [[thc_recht:samenverfolgung|Die Hanfsamenverfolgung in neuen Dimensionen]]!
  
-==== Grundsätzlich ist der Anbau frei ====+===== Was genau ist verboten? =====
  
-<wrap lo>Eigentlich ist der Anbau von Hanf in der Schweiz freiSolange er nicht der Betäubungsmittelgewinnung dientNur dann ist er (und zwar vollständig) verbotenLediglich wenn ein Bauer für den angebauten Hanf Subventionen beziehen möchte, muss er die THC-armen Sorten anbauenwie sie das Bundesamt für Landwirtschaft definiert hat (Sortenkatalog für Hanf).+Was genau in der Schweiz verboten ist, definiert [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/363/de|die BetmVV-EDI]]welche folgende Substanzen aufzählt:
  
-Wer aber auf die Subventionen verzichtet, muss nach BetmG grundsätzlich keine Bewilligung einholen und darf anbauen, was er oder sie möchte. Dies ist heute allerdings eher theoretisch. Denn verschiedene Kantone (TIGR, LU) haben eine Meldepflicht für Hanfkulturen, die mehr als zehn Pflanzen umfassen, eingeführtMeldet sich der Anbauende nicht, so gibt bereits das eine Strafe. Meldet er sich, dann kommen sofort Polizei und Justiz und kontrollieren. +  * «Cannabis: Hanfpflanzen oder Teile davonwelche einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen und sämtliche Gegenstände und Präparatewelche einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen oder aus Hanf mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent hergestellt werden.»  
- +  * Cannabis-extraktCannabis-harzCannabis-öl und Cannabis-tinktur: «siehe unter Cannabis» 
-Wer jedoch Hanfsortendie nicht auf der Sortenliste stehen, in Verkehr bringt, macht sich anch Landwirtschaftsgesetz strafbar.</wrap> +  * Cannabis-samen und Cannabis-stecklinge «für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent.» 
- +
-==== Trotzdem kann es ein Strafverfahren geben ==== +
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-<wrap lo>Denn sobald die Polizei ein Hanffeld findet, das einen erhöhten THC-Gehalt aufweist, kommen verschiedene Probleme auf die Anbauenden zuWenn Hanf mehr als 0,3 % THC aufweist, dann kann solcher Hanf laut Bundesgericht als Betäubungsmittel verwendet werden. Also löst ein solcher Fund ein Strafverfahren aus. Darin klärt die Polizei ab, ob es sich um legalen oder illegalen Hanf handelt. Wenn der Bauer einen plausiblen Abnahmevertrag vorweisen kann, wird das Verfahren wieder eingestellt. Ein guter Abnahmevertrag kann zum Beispiel sein, dass aus dem Hanf die Geschmacksstoffe isoliert werden. Bei einer solchen Extraktion wird nämlich das THC vernichtet und übrig bleibt lediglich ein ätherisches Öl, das zwar den typischen Hanfduft aufweist, jedoch kein THC mehr enthält. Damit kann das Hanffeld logischerweise nicht für die Betäubungsmittelgewinnung vorgesehen sein. +
-Auch wer neue Hanf-Sorten züchten möchte, ohne diese in Verkehr zu bringen, bleibt straffreiDenn auch hier werden ja keine «Betäubungsmittel» hergestellt.</wrap> +
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-==== Weitere Auflagen sind möglich ==== +
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-<wrap lo>Doch auch wenn keine illegale Verwendung bewiesen werden kannkönnen die Behörden (normalerweise die kantonalen Landwirtschaftsund Gesundheitsämter)den Anbauenden doch verschiedene Massnahmen vorschreiben, damit keine Betäubungsmittel gewonnen werden können. So kann es sein, dass Polizisten oder Beamte der Landwirtschaftsämter die Ernte kontrollieren und die Weiterverarbeitung überwachen. Natürlich auf Kosten des Anbauenden. Auch können die Anbauenden verpflichtet werden, ihre Pflanzen auf eigene Kosten gegen Diebstahl abzusichern (sonst könnten illegale Betäubungsmittel in Umlauf kommen).</wrap> +
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-==== Und für den Eigenbedarf? ==== +
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-<wrap lo>Viele THC-Konsumierenden denken, sie dürften ein paar Pflanzen für sich legal anbauen. Dies ist ein Irrtum. Da bereits der Konsum strafbar ist, ist natürlich auch der Besitz oder der Anbau von Hanf zum Kiffen verbotenAllerdings darf man Hanfpflanzen als Zierpflanzen ziehen, das ist legal (weil eben der ganze Hanfanbau legal ist, solange er nicht der Betäubungsmittelgewinnung dient). Doch wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Jointstummel oder getrocknete Blüten etc. findet, dann wird man praktisch immer bestraft.</wrap>+
  
Zuletzt geändert: 2019/05/07 17:16

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