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thc_recht:sh2020 [2019/03/04 13:31] – [Und für den Eigenbedarf?] sosthc_recht:sh2020 [2019/07/01 15:15] sos
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 ====== Wie viele Hanfpflanzen darf ich legal anbauen? ====== ====== Wie viele Hanfpflanzen darf ich legal anbauen? ======
  
-==== Grundsätzlich ist der Anbau verboten ====+===== Grundsätzlich ist der Anbau verboten =====
 Der Anbau von Hanf ist grundsätzlich strafbar. Der Grenzwert für die Entscheidung, ob eine Hanfpflanze Drogenhanf darstellt oder nicht, liegt bei 1.0% THC. Das ist ein so tiefer Wert, dass mit solchen Pflanzen kein Rausch erzeugt werden kann. Bereits Stecklinge von potenten Pflanzen können über ein Prozent THC aufweisen. Blüten rauchbarer Pflanzen kommen auf mindestens 5 bis über 20% THC. Auch Haschisch liegt in diesem Bereich. Der Anbau von Hanf ist grundsätzlich strafbar. Der Grenzwert für die Entscheidung, ob eine Hanfpflanze Drogenhanf darstellt oder nicht, liegt bei 1.0% THC. Das ist ein so tiefer Wert, dass mit solchen Pflanzen kein Rausch erzeugt werden kann. Bereits Stecklinge von potenten Pflanzen können über ein Prozent THC aufweisen. Blüten rauchbarer Pflanzen kommen auf mindestens 5 bis über 20% THC. Auch Haschisch liegt in diesem Bereich.
  
-==== Und die Hanfsamen? ====+===== Und die Hanfsamen? =====
 Bei den Hanfsamen stellt sich natürlich das Problem, dass diese noch kein THC enthalten. Aber auch dafür wurde eine Lösung gefunden: Sobald aus einem Samen eine Pflanze mit mehr als 1.0% THC erzeugt werden soll oder kann, ist er ein «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis»  (so die Formulierung im Gesetz) und somit illegal. __Hier sind wir gespannt, wie die Untersuchungsbehörden einem Hanfsamen beweisen wollen, dass er eine Pflanze mit mehr als 1.0% THC wird. Ziehen sie die Samen in einer eigenen Gärtnerei unter Bewachung an und messen dann den THC-Gehalt?__ Bei den Hanfsamen stellt sich natürlich das Problem, dass diese noch kein THC enthalten. Aber auch dafür wurde eine Lösung gefunden: Sobald aus einem Samen eine Pflanze mit mehr als 1.0% THC erzeugt werden soll oder kann, ist er ein «Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis»  (so die Formulierung im Gesetz) und somit illegal. __Hier sind wir gespannt, wie die Untersuchungsbehörden einem Hanfsamen beweisen wollen, dass er eine Pflanze mit mehr als 1.0% THC wird. Ziehen sie die Samen in einer eigenen Gärtnerei unter Bewachung an und messen dann den THC-Gehalt?__
  
 Nun, was die Behörden mit Hanfsamenbestellungen aus Holland so anstellen, zeigt unser Bericht [[thc_recht:samenverfolgung|Die Hanfsamenverfolgung in neuen Dimensionen]]! Nun, was die Behörden mit Hanfsamenbestellungen aus Holland so anstellen, zeigt unser Bericht [[thc_recht:samenverfolgung|Die Hanfsamenverfolgung in neuen Dimensionen]]!
  
-==== Wortlaut der Verordnung ====+===== Wortlaut der Verordnung =====
 Die Originaldefinition lautet nun seit dem 1. Juli 2011: «Cannabis: Hanfpflanzen oder Teile davon, welche einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen und sämtliche Gegenstände und Präparate, welche einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen oder aus Hanf mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent hergestellt werden.» Sowie: «Cannabissamen: für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent.» Auch Cannabisstecklinge sind hier aufgeführt und gleich definiert. Die Originaldefinition lautet nun seit dem 1. Juli 2011: «Cannabis: Hanfpflanzen oder Teile davon, welche einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen und sämtliche Gegenstände und Präparate, welche einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen oder aus Hanf mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent hergestellt werden.» Sowie: «Cannabissamen: für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent.» Auch Cannabisstecklinge sind hier aufgeführt und gleich definiert.
  
-==== Eine Ausnahme: Sortenkatalog ====+===== Eine Ausnahme: Sortenkatalog =====
 Es gibt eine Ausnahme von dem Totalverbot. Wenn eine Hanfsorte in der Sortenliste (eine Verordnung zum Landwirtschaftsgesetz) aufgeführt ist, gilt das oben Geschriebene nicht. Allerdings ist seit dem 1. Juni 2011 nur noch eine einzige Sorte (Fédora 17) auf dieser Liste aufgeführt. Diese Sorte bleibt unter 1.0% THC und ist somit für hedonistischen Hanfgebrauch nicht geeignet. Es gibt eine Ausnahme von dem Totalverbot. Wenn eine Hanfsorte in der Sortenliste (eine Verordnung zum Landwirtschaftsgesetz) aufgeführt ist, gilt das oben Geschriebene nicht. Allerdings ist seit dem 1. Juni 2011 nur noch eine einzige Sorte (Fédora 17) auf dieser Liste aufgeführt. Diese Sorte bleibt unter 1.0% THC und ist somit für hedonistischen Hanfgebrauch nicht geeignet.
  
 Per 1. Juni 2014 darf nun auch diese Sorte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Damit wird der Sortenkatalog für Hanf keine Sorten mehr aufweisen, also leer sein. Per 1. Juni 2014 darf nun auch diese Sorte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Damit wird der Sortenkatalog für Hanf keine Sorten mehr aufweisen, also leer sein.
  
-Jedoch kann auch der Sortenkatalog der Europäischen Union beigezogen werden – diese Sorten sind in der Schweiz ebenfalls erlaubt (BetmGVV Art. 4). Dies müssten wir noch im Detail abklären+Jedoch kann auch der Sortenkatalog der Europäischen Union beigezogen werden – diese Sorten sind in der Schweiz ebenfalls erlaubt (BetmGVV Art. 4). 
-==== Früher war es anders ====+ 
 +===== Früher war es anders =====
 Bis zum 30. Juni 2011 war illegaler Hanf anders definiert. Generell war der Hanf frei, im Anbau, im Lagern – ausser er würde der Betäubungsmittelgewinnung dienen. Das war aber je nach Einzelfall sehr schwer zu beweisen.  Bis zum 30. Juni 2011 war illegaler Hanf anders definiert. Generell war der Hanf frei, im Anbau, im Lagern – ausser er würde der Betäubungsmittelgewinnung dienen. Das war aber je nach Einzelfall sehr schwer zu beweisen. 
  
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 Deshalb drängten Polizei und Justiz auf die neue, oben erläuterte Definition. Diese ist nun «wasserdicht». Heute ist alles einfach verboten und die Polizei muss nur noch den THC-Gehalt nachweisen und damit ist auch die Illegalität bewiesen. Unabhängig vom Verwendungszweck. Deshalb drängten Polizei und Justiz auf die neue, oben erläuterte Definition. Diese ist nun «wasserdicht». Heute ist alles einfach verboten und die Polizei muss nur noch den THC-Gehalt nachweisen und damit ist auch die Illegalität bewiesen. Unabhängig vom Verwendungszweck.
  
-==== Und für den Eigenbedarf? ====+===== Und für den Eigenbedarf? =====
 Viele THC-Konsumierende denken, sie dürften ein paar Pflanzen für sich legal anbauen. Dies ist ein Irrtum. Da bereits der Konsum strafbar ist, ist natürlich auch der Besitz oder der Anbau von Hanf zum Kiffen verboten. Es gibt keine legalen Hanfpflanzen zum Kiffen. Auch nicht eine Einzige. Die Antwort auf die Frage im Titel lautet also: null. Viele THC-Konsumierende denken, sie dürften ein paar Pflanzen für sich legal anbauen. Dies ist ein Irrtum. Da bereits der Konsum strafbar ist, ist natürlich auch der Besitz oder der Anbau von Hanf zum Kiffen verboten. Es gibt keine legalen Hanfpflanzen zum Kiffen. Auch nicht eine Einzige. Die Antwort auf die Frage im Titel lautet also: null.
  
-==== Neue Technologien ====+===== Neue Technologien =====
 Wer seine Hanfpflanzen fotografiert, sollte sicherstellen, dass die Bilder ohne GPS-Koordinaten gespeichert werden. Sonst ist das Auffinden der Plantage oder Anlage ein Leichtes.  Wer seine Hanfpflanzen fotografiert, sollte sicherstellen, dass die Bilder ohne GPS-Koordinaten gespeichert werden. Sonst ist das Auffinden der Plantage oder Anlage ein Leichtes. 
  
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-==== Wie viele Hanfpflanzen darf ich legal anbauen? ====+===== Wie viele Hanfpflanzen darf ich legal anbauen? =====
  
-== Grundsätzlich ist der Anbau frei ==+==== Grundsätzlich ist der Anbau frei ====
  
 <wrap lo>Eigentlich ist der Anbau von Hanf in der Schweiz frei. Solange er nicht der Betäubungsmittelgewinnung dient. Nur dann ist er (und zwar vollständig) verboten. Lediglich wenn ein Bauer für den angebauten Hanf Subventionen beziehen möchte, muss er die THC-armen Sorten anbauen, wie sie das Bundesamt für Landwirtschaft definiert hat (Sortenkatalog für Hanf). <wrap lo>Eigentlich ist der Anbau von Hanf in der Schweiz frei. Solange er nicht der Betäubungsmittelgewinnung dient. Nur dann ist er (und zwar vollständig) verboten. Lediglich wenn ein Bauer für den angebauten Hanf Subventionen beziehen möchte, muss er die THC-armen Sorten anbauen, wie sie das Bundesamt für Landwirtschaft definiert hat (Sortenkatalog für Hanf).
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 Wer jedoch Hanfsorten, die nicht auf der Sortenliste stehen, in Verkehr bringt, macht sich anch Landwirtschaftsgesetz strafbar.</wrap> Wer jedoch Hanfsorten, die nicht auf der Sortenliste stehen, in Verkehr bringt, macht sich anch Landwirtschaftsgesetz strafbar.</wrap>
  
-== Trotzdem kann es ein Strafverfahren geben ==+==== Trotzdem kann es ein Strafverfahren geben ====
  
 <wrap lo>Denn sobald die Polizei ein Hanffeld findet, das einen erhöhten THC-Gehalt aufweist, kommen verschiedene Probleme auf die Anbauenden zu. Wenn Hanf mehr als 0,3 % THC aufweist, dann kann solcher Hanf laut Bundesgericht als Betäubungsmittel verwendet werden. Also löst ein solcher Fund ein Strafverfahren aus. Darin klärt die Polizei ab, ob es sich um legalen oder illegalen Hanf handelt. Wenn der Bauer einen plausiblen Abnahmevertrag vorweisen kann, wird das Verfahren wieder eingestellt. Ein guter Abnahmevertrag kann zum Beispiel sein, dass aus dem Hanf die Geschmacksstoffe isoliert werden. Bei einer solchen Extraktion wird nämlich das THC vernichtet und übrig bleibt lediglich ein ätherisches Öl, das zwar den typischen Hanfduft aufweist, jedoch kein THC mehr enthält. Damit kann das Hanffeld logischerweise nicht für die Betäubungsmittelgewinnung vorgesehen sein. <wrap lo>Denn sobald die Polizei ein Hanffeld findet, das einen erhöhten THC-Gehalt aufweist, kommen verschiedene Probleme auf die Anbauenden zu. Wenn Hanf mehr als 0,3 % THC aufweist, dann kann solcher Hanf laut Bundesgericht als Betäubungsmittel verwendet werden. Also löst ein solcher Fund ein Strafverfahren aus. Darin klärt die Polizei ab, ob es sich um legalen oder illegalen Hanf handelt. Wenn der Bauer einen plausiblen Abnahmevertrag vorweisen kann, wird das Verfahren wieder eingestellt. Ein guter Abnahmevertrag kann zum Beispiel sein, dass aus dem Hanf die Geschmacksstoffe isoliert werden. Bei einer solchen Extraktion wird nämlich das THC vernichtet und übrig bleibt lediglich ein ätherisches Öl, das zwar den typischen Hanfduft aufweist, jedoch kein THC mehr enthält. Damit kann das Hanffeld logischerweise nicht für die Betäubungsmittelgewinnung vorgesehen sein.
 Auch wer neue Hanf-Sorten züchten möchte, ohne diese in Verkehr zu bringen, bleibt straffrei. Denn auch hier werden ja keine «Betäubungsmittel» hergestellt.</wrap> Auch wer neue Hanf-Sorten züchten möchte, ohne diese in Verkehr zu bringen, bleibt straffrei. Denn auch hier werden ja keine «Betäubungsmittel» hergestellt.</wrap>
  
-== Weitere Auflagen sind möglich ==+==== Weitere Auflagen sind möglich ====
  
 <wrap lo>Doch auch wenn keine illegale Verwendung bewiesen werden kann, können die Behörden (normalerweise die kantonalen Landwirtschafts- und Gesundheitsämter), den Anbauenden doch verschiedene Massnahmen vorschreiben, damit keine Betäubungsmittel gewonnen werden können. So kann es sein, dass Polizisten oder Beamte der Landwirtschaftsämter die Ernte kontrollieren und die Weiterverarbeitung überwachen. Natürlich auf Kosten des Anbauenden. Auch können die Anbauenden verpflichtet werden, ihre Pflanzen auf eigene Kosten gegen Diebstahl abzusichern (sonst könnten illegale Betäubungsmittel in Umlauf kommen).</wrap> <wrap lo>Doch auch wenn keine illegale Verwendung bewiesen werden kann, können die Behörden (normalerweise die kantonalen Landwirtschafts- und Gesundheitsämter), den Anbauenden doch verschiedene Massnahmen vorschreiben, damit keine Betäubungsmittel gewonnen werden können. So kann es sein, dass Polizisten oder Beamte der Landwirtschaftsämter die Ernte kontrollieren und die Weiterverarbeitung überwachen. Natürlich auf Kosten des Anbauenden. Auch können die Anbauenden verpflichtet werden, ihre Pflanzen auf eigene Kosten gegen Diebstahl abzusichern (sonst könnten illegale Betäubungsmittel in Umlauf kommen).</wrap>
  
-== Und für den Eigenbedarf? ==+==== Und für den Eigenbedarf? ====
  
 <wrap lo>Viele THC-Konsumierenden denken, sie dürften ein paar Pflanzen für sich legal anbauen. Dies ist ein Irrtum. Da bereits der Konsum strafbar ist, ist natürlich auch der Besitz oder der Anbau von Hanf zum Kiffen verboten. Allerdings darf man Hanfpflanzen als Zierpflanzen ziehen, das ist legal (weil eben der ganze Hanfanbau legal ist, solange er nicht der Betäubungsmittelgewinnung dient). Doch wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Jointstummel oder getrocknete Blüten etc. findet, dann wird man praktisch immer bestraft.</wrap> <wrap lo>Viele THC-Konsumierenden denken, sie dürften ein paar Pflanzen für sich legal anbauen. Dies ist ein Irrtum. Da bereits der Konsum strafbar ist, ist natürlich auch der Besitz oder der Anbau von Hanf zum Kiffen verboten. Allerdings darf man Hanfpflanzen als Zierpflanzen ziehen, das ist legal (weil eben der ganze Hanfanbau legal ist, solange er nicht der Betäubungsmittelgewinnung dient). Doch wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Jointstummel oder getrocknete Blüten etc. findet, dann wird man praktisch immer bestraft.</wrap>
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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