Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
thc_recht:sh1616 [2013/10/07 11:33] – [Das Protokoll ist absolut zentral] fabianthc_recht:sh1616 [2014/07/07 17:23] sos
Zeile 22: Zeile 22:
 ==== Der Mund ist zum Kiffen da, nicht zum Reden. ==== ==== Der Mund ist zum Kiffen da, nicht zum Reden. ====
  
-====== Hier folgt der entsprechende "alte" Text, der bis 30.6.2011 gültig war. ====== 
- 
-| {{:thc_recht:sh1616.jpg|}} | 
- 
-====== Reden ist Blei, schweigen ist Gold ====== 
-  
- 
-==== Das Protokoll ist absolut zentral ==== 
- 
-Wenn die Polizei auf dir Haschisch und/oder Gras (also illegale Betäubungsmittel) gefunden hat oder dich beim Kiffen erwischt hat, macht sie ein Protokoll. In den verschiedenen Kantonen sehen diese Standard-Protokolle unterschiedlich aus, vom Inhalt her sind sie jedoch sehr ähnlich. Es können natürlich auch nur ein paar dieser Fragen gestellt werden, aber das Muster und die Idee dahinter sind überall gleich: Alles, was du zugibst (Konsum, Besitz, Kauf, Weitergabe, usw.), kann zusammengerechnet werden (beim Konsum die letzten drei Jahre, bei Weitergabe und Handel sieben Jahre in leichten bzw. 15 Jahre in schweren Fällen). 
-Dann wirst du verurteilt wegen x-facher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das geht schnell ins Geld. Deshalb: Schweigen ist meistens das Beste, was du tun kannst. Lügen darfst du zwar auch – und es ist eher unwahrscheinlich, dass sie mittels Hausdurchsuchung, Durchsuchung des Arbeitsplatzes oder Schulschrankes, Urinproben und Ähnlichem deine Aussagen überprüfen (dazu haben sie normalerweise keine Zeit). Aber lügen ist anstrengend (Widersprüche!) und wenn du dich mal verplapperst, werden sie dir nichts mehr glauben. Meistens sind sie dann auch ziemlich beleidigt, was dir sicher nicht hilft.  
-Das Protokoll kann sofort ausgefüllt werden oder die Polizei nimmt dich mit auf den Posten. Alles, was du unterschreibst, ist von dir zugegeben. Wenn du also das Protokoll der Polizei unterschreibst, ist dieses Protokoll deine Aussage. Auf Grund derer wirst du dann verurteilt. Wenn etwas Falsches auf dem Protokoll steht, verweigere die Unterschrift, bis deine Änderungswünsche auf dem Protokoll vermerkt sind. 
- 
-==== Nie mehr zugeben als unbedingt nötig ==== 
- 
-Grundsätzlich: Reden ist Blei, Schweigen ist Gold. Auch die PolizistInnen lernen in ihrer Ausbildung, dass sie nicht mit den Untersuchungsbehörden reden, wenn sie wegen einer Verfehlung angeklagt werden. Sie halten sich daran. Wir Kiffende sollten uns ebenfalls daran halten. 
-Wenn du dem psychischen Druck während der Befragung nicht gewachsen bist (was übrigens keine Schande, aber doch sehr schade ist, weil alle Drohungen wie «wir werden dich jetzt hier behalten bis du redest» oder «alles kommt nur noch schlimmer, wenn du jetzt nicht endlich auspackst» und Ähnliches bei Konsumfällen praktisch nie durchgezogen werden), rede so wenig oder so nichts sagend wie möglich. Generell gilt trotzdem: Versuch zu schweigen! 
- 
-==== Reden ist Blei und Schweigen ist Gold ==== 
- 
-Das Betäubungsmittelgesetz ist ein sehr scharfes Gesetz. Wenn du wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen wirst, ist die Strafe hoch! Der Richter oder die Richterin hat allerdings einen grossen Ermessensspielraum bei der Urteilssprechung. Sowohl nach unten wie auch nach oben. Deine Aussage ist neben dem gefundenen Material der wichtigste Beweis für deine Bestrafung. Mach es ihnen also nicht zu einfach. 
- 
-==== Der Mund ist zum Kiffen da, nicht zum Reden. ==== 
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

Seite teilen: facebook X (Twitter)

Rechtliche Übersicht

Shit happens 15 (Sommer 2023)


Shit happens 15
Jetzt bestellen