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thc_recht:sh1212 [2019/05/07 17:11] – sos | thc_recht:sh1212 [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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===== Übertretung oder Vergehen? ===== | ===== Übertretung oder Vergehen? ===== | ||
- | Konsum und alle Handlungen für den Eigenbedarf (Kauf, Besitz, Anbau etc.) gelten nach BetmG als Übertretung. Alle anderen Handlungen wie Weitergabe, Verkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird normalerweise nicht eingetragen. | ||
- | Auch hier wieder: Die Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen | + | Grundsätzlich gilt der Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln als [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]], also als höhere Stufe der Kriminalität. Speziell alle Handlungen wie Weitergabe, Verschenken, Verkauf |
- | Die Menge des Gefundenen spielt keine wichtige Rolle. Entscheidend ist: Ist das Illegale | + | Nur der Konsum und alle Handlungen |
- | [[http:// | + | Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird normalerweise nicht eingetragen. |
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+ | Auch hier wieder: **Die Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen ist absolut zentral.** Wenn die Tarnung nichts gebracht hat und die Polizei doch auf dich aufmerksam geworden ist, ist das Wichtigste, die illegalen Handlungen als Übertretungen darzustellen und auf keinen Fall als Vergehen. Also möglichst niemals Weitergabe zugeben (auch nicht Verschenken), | ||
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+ | Die Menge des Gefundenen spielt keine entscheidende Rolle. **Entscheidend ist: Ist das Illegale für dich? Oder auch für andere?** Ersteres ist eine Übertretung, | ||
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+ | [[http:// | ||
===== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? | ===== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? | ||
- | Alle haben das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Arbeitgebende können also nicht selber einen solchen Auszug anfordern, sondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem Arbeitgebenden weiterleiten. Es ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit er dann Auskünfte über dich einholen kann. | ||
- | Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (Gerichte, Fremdenpolizei, Strassenverkehrsämter u. a. m.). | + | Alle haben das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Arbeitgebende können also nicht selber einen solchen Auszug anfordern, sondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem/der Arbeitgebenden weiterleiten. Es ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit diese Person dann Auskünfte über dich einholen kann. |
- | Um einen Auszug zu erhalten, musst du einen Antrag stellen an das Bundesamt für Justiz. Die Kosten betragen 20 Franken. | + | Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (Staatsanwaltschaften, |
===== Link zum Strafregisterauszug ===== | ===== Link zum Strafregisterauszug ===== | ||
- | https:// | ||
- | Hier kannst du einen Auszug aus dem Strafregister per Internet bestellen. Der Auszug kann, wie bisher, als Papierauszug bestellt werden (dieser wird per Post zugestellt) oder neu auch als PDF mit einer digitalen Signatur (mit elektronischer Zustellung). | + | Um einen [[https:// |
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+ | Über den obigen Link kannst du einen Auszug aus dem Strafregister per Internet bestellen. Der Auszug kann, wie bisher, als Papierauszug bestellt werden (dieser wird per Post zugestellt) oder neu auch als PDF mit einer digitalen Signatur (mit elektronischer Zustellung). | ||
===== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? | ===== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? | ||
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Eine bedingte Strafe wird nach der Probezeit (diese kann zwei bis fünf Jahre betragen) nicht mehr auf dem Auszug aufgeführt, | Eine bedingte Strafe wird nach der Probezeit (diese kann zwei bis fünf Jahre betragen) nicht mehr auf dem Auszug aufgeführt, | ||
Eine unbedingte Strafe sieht man nicht mehr nach zwei Dritteln von: 20 Jahren (Strafe über fünf Jahre) bzw. 15 Jahren (ein bis fünf Jahre Strafe) bzw. 10 Jahren (Strafe unter einem Jahr). Wenn auch noch der letzte Drittel verflossen ist, verschwindet der Eintrag ganz. | Eine unbedingte Strafe sieht man nicht mehr nach zwei Dritteln von: 20 Jahren (Strafe über fünf Jahre) bzw. 15 Jahren (ein bis fünf Jahre Strafe) bzw. 10 Jahren (Strafe unter einem Jahr). Wenn auch noch der letzte Drittel verflossen ist, verschwindet der Eintrag ganz. | ||
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(Das Strafregister ist aber nur eine Datenbank. Alle Polizeien führen weitere, vor allem interne, Verzeichnisse mit Verdächtigungen, | (Das Strafregister ist aber nur eine Datenbank. Alle Polizeien führen weitere, vor allem interne, Verzeichnisse mit Verdächtigungen, | ||