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 ===== Übertretung oder Vergehen? ===== ===== Übertretung oder Vergehen? =====
-Konsum und alle Handlungen für den Eigenbedarf (Kauf, Besitz, Anbau etc.) gelten nach BetmG als Übertretung. Alle anderen Handlungen wie Weitergabe, Verkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird normalerweise nicht eingetragen. 
  
-Auch hier wiederDie Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen ist absolut zentralWenn die Tarnung nichts gebracht hat und die Polizei doch auf dich aufmerksam geworden istist das Wichtigstedie illegalen Handlungen als Übertretung darzustellen und auf keinen Fall als Vergehen. Also möglichst niemals Weitergabe zugeben (auch nicht gratis), niemals mit unter 18-Jährigen gemeinsam konsumieren (auch wenn diese den Joint bauen!), keinen Handel betreiben+Grundsätzlich gilt der Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln als [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]], also als höhere Stufe der KriminalitätSpeziell alle Handlungen wie WeitergabeVerschenkenVerkauf und Ähnliches gelten als Vergehen. 
  
-Die Menge des Gefundenen spielt keine wichtige Rolle. Entscheidend ist: Ist das Illegale für dich? Oder auch für andere? Ersteres ist eine ÜbertretungLetzteres ein VergehenEs werden praktisch nur Vergehen im Strafregister verzeichnet. Der Eintrag erfolgtsobald das Urteil rechtskräftig geworden ist (hängige Verfahren erscheinen also auf dem Auszug nicht).+Nur der Konsum und alle Handlungen für den Eigenbedarf (KaufBesitz, Anbau etc.) gelten nach BetmG als [[thc_recht:normalillegal|Übertretungen]], also als tiefere Stufe der Kriminalität
  
-[[http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/bj/publiservice/service/strafregister/faq-strafregister-d.pdf|Hier eine offizielle Übersicht über das Strafregister]]+Eine Strafe wegen eines Vergehens wird immer im Strafregister eingetragen. Eine Strafe wegen einer Übertretung jedoch wird normalerweise nicht eingetragen. 
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 +Auch hier wieder: **Die Unterscheidung zwischen Übertretung und Vergehen ist absolut zentral.** Wenn die Tarnung nichts gebracht hat und die Polizei doch auf dich aufmerksam geworden ist, ist das Wichtigste, die illegalen Handlungen als Übertretungen darzustellen und auf keinen Fall als Vergehen. Also möglichst niemals Weitergabe zugeben (auch nicht Verschenken), niemals mit unter 18-Jährigen gemeinsam konsumieren (auch wenn diese den Joint bauen!), keinen Handel betreiben. Denn dies sind alles Vergehen. 
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 +Die Menge des Gefundenen spielt keine entscheidende Rolle. **Entscheidend ist: Ist das Illegale für dich? Oder auch für andere?** Ersteres ist eine Übertretung, Letzteres ein Vergehen. Es werden praktisch nur Vergehen im Strafregister eingetragen. 
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 +[[http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/bj/publiservice/service/strafregister/faq-strafregister-d.pdf|Hier findest du eine offizielle und gut verständliche Übersicht über das Strafregister.]]
  
 ===== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? ===== ===== Wie bekomme ich einen Strafregisterauszug? =====
-Alle haben das Recht, einen Strafregisterauszug zu verlangen, jedoch nur für die eigene Person. Arbeitgebende können also nicht selber einen solchen Auszug anfordern, sondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem Arbeitgebenden weiterleiten. Es ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit er dann Auskünfte über dich einholen kann.  
  
-Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (GerichteFremdenpolizeiStrassenverkehrsämter uam.).+Alle haben das Rechteinen Strafregisterauszug zu verlangenjedoch nur für die eigene PersonArbeitgebende können also nicht selber einen solchen Auszug anfordern, sondern du musst diesen Auszug anfordern und kannst ihn dann dem/der Arbeitgebenden weiterleitenEs ist auch möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen, damit diese Person dann Auskünfte über dich einholen kann
  
-Um einen Auszug zu erhalten, musst du einen Antrag stellen an das Bundesamt für JustizDie Kosten betragen 20 Franken.+Verschiedene Behörden können jedoch auch ohne deine Einwilligung Einsicht in das Strafregister nehmen (Staatsanwaltschaften, Gerichte, Fremdenpolizei, Strassenverkehrsämter u. a. m.).
  
 ===== Link zum Strafregisterauszug ===== ===== Link zum Strafregisterauszug =====
-https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de/ 
  
-Hier kannst du einen Auszug aus dem Strafregister per Internet bestellen. Der Auszug kann, wie bisher, als Papierauszug bestellt werden (dieser wird per Post zugestellt) oder neu auch als PDF mit einer digitalen Signatur (mit elektronischer Zustellung).+Um einen [[https://www.ch.ch/de/sicherheit-und-recht/strafregisterauszug/|Auszug]] zu erhalten, musst du einen Antrag stellen an das Bundesamt für Justiz. Die Kosten betragen 20 Franken. 
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 +Über den obigen Link kannst du einen Auszug aus dem Strafregister per Internet bestellen. Der Auszug kann, wie bisher, als Papierauszug bestellt werden (dieser wird per Post zugestellt) oder neu auch als PDF mit einer digitalen Signatur (mit elektronischer Zustellung).
  
 ===== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? ===== ===== Wie lange bleibe ich dort gespeichert? =====
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 Eine bedingte Strafe wird nach der Probezeit (diese kann zwei bis fünf Jahre betragen) nicht mehr auf dem Auszug aufgeführt, bleibt aber im Strafregister gespeichert (und für verschiedene Behörden sichtbar). Nach zehn Jahren verschwindet sie dann ganz. Eine bedingte Strafe wird nach der Probezeit (diese kann zwei bis fünf Jahre betragen) nicht mehr auf dem Auszug aufgeführt, bleibt aber im Strafregister gespeichert (und für verschiedene Behörden sichtbar). Nach zehn Jahren verschwindet sie dann ganz.
  
 Eine unbedingte Strafe sieht man nicht mehr nach zwei Dritteln von: 20 Jahren (Strafe über fünf Jahre) bzw. 15 Jahren (ein bis fünf Jahre Strafe) bzw. 10 Jahren (Strafe unter einem Jahr). Wenn auch noch der letzte Drittel verflossen ist, verschwindet der Eintrag ganz. Eine unbedingte Strafe sieht man nicht mehr nach zwei Dritteln von: 20 Jahren (Strafe über fünf Jahre) bzw. 15 Jahren (ein bis fünf Jahre Strafe) bzw. 10 Jahren (Strafe unter einem Jahr). Wenn auch noch der letzte Drittel verflossen ist, verschwindet der Eintrag ganz.
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 (Das Strafregister ist aber nur eine Datenbank. Alle Polizeien führen weitere, vor allem interne, Verzeichnisse mit Verdächtigungen, Meinungen und Informationen aller Art. Zum Beispiel das Fahndungssystem RIPOL.) (Das Strafregister ist aber nur eine Datenbank. Alle Polizeien führen weitere, vor allem interne, Verzeichnisse mit Verdächtigungen, Meinungen und Informationen aller Art. Zum Beispiel das Fahndungssystem RIPOL.)
  
Zuletzt geändert: 2019/05/07 17:11

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