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thc_recht:quasilegal [2019/09/23 16:41] – [Der bisherige Umgang mit der geringfügigen Menge] sosthc_recht:quasilegal [2024/01/24 10:36] (aktuell) fabian
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-//Quasi legal//\\  +===== Quasi legal: Die geringfügige Menge Cannabis  =====
-[[thc_recht:einleitung|{{:thc_recht:sh11_s1s48.jpg?200|Shit happens 11}}]] +
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-====== Quasi legal: Die geringfügige Menge Cannabis  ======+
  
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 ===== Gesetze ===== ===== Gesetze =====
-**Die straffreie geringfügige Menge** [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/index.html#a19b|Be­täu­bungs­mittel­ge­setz BetmG, SR 812.121, Artikel 19b, Absätze 1 und 2]] -> [[http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/201310010000/812.121.pdf|PDF]], Seite 17\\ **Nichteinziehbarkeit**Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des National­rates, 2.9.11, -> [[http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2011/8195.pdf|PDF]], Seite 8210+**Die straffreie geringfügige Menge**\\ [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1952/241_241_245/de#a19b|Be­täu­bungs­mittel­ge­setz BetmG, SR 812.121, Artikel 19b, Absätze 1 und 2]], im PDF (2023) auf Seite 20\\ **Nichteinziehbarkeit**\\ Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des National­rates zu [[https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20040439|04.439]] (OB-Verfahren), 2.9.11, => [[https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2011/1437/de|PDF]], Seite 16 (Original Seite 8210)\\ 
 +**Bundesgerichtsentscheid**\\ 
 +Endlich liegt ein Bundesgerichtsentscheid dazu vor: Eine geringfügige Menge darf nicht eingezogen werden! Wir lagen also richtig mit unserer Einschätzung.  
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 ===== Bedingungen ===== ===== Bedingungen =====
-Quasi legal nennen wir das, weil alle zwar ohne Bestrafung bis zu 10 Gramm THC-haltige Produkte für den Eigen­konsum besitzen dürfen, aber eben: Man darf sie noch nicht kon­sumiert haben, jedenfalls nicht amtlich be­ob­ach­tet/󠀭aktenkundig/󠀭beweisbar, da der Kon­sum immer strafbar ist.+Quasi legal nennen wir das, weil alle zwar ohne Bestrafung bis zu 10 Gramm THC-haltige Produkte für den Eigen­konsum besitzen dürfen, aber eben: Man darf sie noch nicht kon­sumiert haben, jedenfalls nicht amtlich be­ob­ach­tet /󠀭 aktenkundig /󠀭 beweisbar, da der Kon­sum immer strafbar ist.
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 ===== Tipps ===== ===== Tipps =====
-Wer polizeilich kontrolliert wird, nicht konsumiert und weniger als 10 Gramm dabeihat, sollte Fragen nach früherem Konsum nicht beantworten oder halt lügen. Denn sobald jemand auch nur einen einzigen Joint aus der Vergangenheit gesteht, muss die Polizei das [[thc_recht:normalillegal|ordentliche Verfahren]] einleiten.+Wer polizeilich kontrolliert wird, nicht konsumiert und weniger als 10 Gramm dabeihat, sollte Fragen nach früherem Konsum nicht beantworten oder diesen abstreiten (lügen). Denn sobald jemand auch nur einen Joint aus der Vergangenheit gesteht, muss die Polizei das [[thc_recht:normalillegal|ordentliche Verfahren]] einleiten.
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 ===== Strafen ===== ===== Strafen =====
-Wer nicht konsumiert (hat), aber bis zu 10 Gramm für den eigenen Konsum besitzt, kann laut Gesetz nicht bestraft wer­den. Sobald jedoch ein begrün­deter Verdacht vorliegt, dass doch schon mal konsumiert wurde oder mehr als 10 Gramm im Spiel sind, kann ein [[thc_recht:normalillegal|normales Verfahren]] eingeleitet werden.+Wer nicht konsumiert (hat), aber bis zu 10 Gramm für den eigenen Konsum besitzt, kann laut Gesetz **nicht** bestraft wer­den. Sobald jedoch ein begrün­deter Verdacht vorliegt, dass doch schon mal konsumiert wurde oder mehr als 10 Gramm im Spiel sind, kann ein [[thc_recht:normalillegal|normales Verfahren]] eingeleitet werden.
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 ===== Inserat ===== ===== Inserat =====
  
-|[[http://www.cannatrade.ch/|{{:thc_recht:cannatrade_800x300.gif|cannatrade.ch}}]]|+|[[https://cannatrade.ch/|{{:thc_recht:ct2024_banner_anim800x300.gif|cannatrade.ch}}]]|
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-===== Quasi legal: Die geringfügige Menge Cannabis  =====+====== Quasi legal: Die geringfügige Menge Cannabis  ======
  
 ===== Eine alte Bestimmung... ===== ===== Eine alte Bestimmung... =====
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 Seit Bestehen des BetmG findet sich eine wunderliche Formulierung in all den Verboten, Strafen und der ganzen Illegalität: der Artikel 19b. Dieser besagt Folgendes: Trotz der grundsätzlichen Strafbarkeit des Umgangs mit Produkten, die mindestens 1.0 % THC aufweisen, ist **nicht** strafbar, wer nur eine geringfügige Menge für den eigenen Konsum vorbereitet. Auch die Abgabe zum gleichzeitigen, unentgeltlichen Konsum unter Erwachsenen ist in diesem Rahmen straffrei. Seit Bestehen des BetmG findet sich eine wunderliche Formulierung in all den Verboten, Strafen und der ganzen Illegalität: der Artikel 19b. Dieser besagt Folgendes: Trotz der grundsätzlichen Strafbarkeit des Umgangs mit Produkten, die mindestens 1.0 % THC aufweisen, ist **nicht** strafbar, wer nur eine geringfügige Menge für den eigenen Konsum vorbereitet. Auch die Abgabe zum gleichzeitigen, unentgeltlichen Konsum unter Erwachsenen ist in diesem Rahmen straffrei.
  
-=====...ist nun grammmässig geklärt =====+===== ...wurde auch grammmässig geklärt =====
  
 Seit Oktober 2013 ist diese straffreie geringfügige Menge für den Hanf schweiz­weit gesetzlich klar definiert: 10 Gramm //«Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis»// (so heisst un­ser gutes Kraut im BetmG) gelten als geringfügige Menge. Der THC-Gehalt kann übrigens beliebig hoch sein. Seit Oktober 2013 ist diese straffreie geringfügige Menge für den Hanf schweiz­weit gesetzlich klar definiert: 10 Gramm //«Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis»// (so heisst un­ser gutes Kraut im BetmG) gelten als geringfügige Menge. Der THC-Gehalt kann übrigens beliebig hoch sein.
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 ===== Ein Teil der Ordnungsbussenvorlage ===== ===== Ein Teil der Ordnungsbussenvorlage =====
  
-Eingeführt wurde diese Gramm-Grenze ja zusammen mit der Ordnungsbussenvorlage, um eben Ordnungsbussen für Cannabiskonsum auch bei Besitz einer kleinen Menge umsetzen zu können. Doch diese Bestimmung hat ein Eigenleben: Wer weniger als 10 Gramm für den Eigenbedarf besitzt und noch **nicht** konsumiert hat, macht sich überhaupt nicht strafbar und kann also laut Gesetz auch nicht bestraft werden. Dies gilt nur, solange jemand nicht am Konsumieren ist (das ergäbe eine Ordnungsbusse) und auch noch nicht konsumiert hat (das ergäbe eine Verzeigung mit Busse und Gebühren). +Eingeführt wurde diese Gramm-Grenze ja zusammen mit der Ordnungsbussenvorlage, um eben Ordnungsbussen für Cannabiskonsum auch bei Besitz einer kleinen Menge umsetzen zu können. Doch diese Bestimmung hat ein Eigenleben: Wer weniger als 10 Gramm für den Eigenbedarf besitzt und noch nicht konsumiert hat, macht sich überhaupt nicht strafbar und kann also laut Gesetz auch nicht bestraft werden. Dies gilt nur, solange jemand nicht am Konsumieren ist (das ergäbe meistens eine Ordnungsbusse) und auch noch nicht konsumiert hat (das ergäbe eine Verzeigung mit Busse und Gebühren). 
  
 ===== Die Quasi-Legalität... ===== ===== Die Quasi-Legalität... =====
  
-Auf den Punkt gebracht: Wer bis zu 10 Gramm besitzt, die für den Eigenverbrauch bestimmt sind, aber davon noch nicht gekifft hat, bleibt straffrei. Und das Stück Hasch, das Säcklein Gras? Das ist wohl der lustigste Teil: Es darf nicht eingezogen werden. Dies steht zwar leider so nicht im Gesetz, leitet sich aber aus der Straffreiheit her.\\ In den Erläuterungen zu dieser gesetzlichen Bestimmung heisst es: //«Nicht eingezogen werden kann eine geringfügige Menge von Cannabis, die die Täterin oder der Täter nur bei sich trägt, da der Besitz von geringfügigen Mengen eines Betäubungsmittels (...) straflos ist.»// Da­mit sind also 10 Gramm Cannabis quasi legal.+Auf den Punkt gebracht: Wer bis zu 10 Gramm besitzt, die für den Eigenverbrauch bestimmt sind, aber davon noch nicht gekifft hat, bleibt straffrei. Und das Stück Hasch, das Säcklein Gras? Das ist wohl der lustigste Teil: Es darf nicht eingezogen werden. Dies steht zwar leider so nicht im Gesetz, leitet sich aber aus der Straffreiheit her. 
 +In den Erläuterungen zu dieser gesetzlichen Bestimmung heisst es: //«Nicht eingezogen werden kann eine geringfügige Menge von Cannabis, die die Täterin oder der Täter nur bei sich trägt, da der Besitz von geringfügigen Mengen eines Betäubungsmittels (...) straflos ist.»// Da­mit sind also 10 Gramm Cannabis quasi legal.
  
 ===== ...wird nicht angewendet ===== ===== ...wird nicht angewendet =====
  
-Doch keine Polizei hielt sich bisher an diese eigentlich klare Vorschrift. In Zürich wurde im polizeilichen Dienstbefehl sogar festgehalten, dass in solchen Fällen (Besitz unter 10 Gramm ohne Konsum) zwingend eine Ordnungsbusse zu erteilen sei. In anderen Kantonen kam es in Einzelfällen zum Einzug der unter 10 Gramm, und es wurden keine Bussen verteilt bzw. keine Verzeigungen gemacht.\\ Häufig versuchte die Polizei jedoch durch Befragungen weitere illegale Handlungen festzustellen (zum Beispiel Konsum in der Vergangenheit), so dass sie die Betroffenen deswegen verzeigen konnte.\\ Die gesetzlichen Bestimmungen gelten zwar für die gesamte Schweiz, dennoch bleibt in der alltäglichen Umsetzung ein enormer Spielraum für die kantonalen und städtischen Polizeien.+Doch keine Polizei hielt sich an diese eigentlich klare Vorschrift. In Zürich wurde im polizeilichen Dienstbefehl sogar festgehalten, dass in solchen Fällen (Besitz unter 10 Gramm ohne Konsum) zwingend eine Ordnungsbusse zu erteilen sei.  
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 +Andere Polizeien versuchten durch Befragungen weitere illegale Handlungen festzustellen (zum Beispiel Konsum in der Vergangenheit), so dass sie die Betroffenen deswegen verzeigen konnten 
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 +Die gesetzlichen Bestimmungen gelten zwar für die gesamte Schweiz, dennoch bleibt in der alltäglichen Umsetzung ein enormer Spielraum für die kantonalen und städtischen Polizeien.
  
 ===== Einsprache machen oder nicht? ===== ===== Einsprache machen oder nicht? =====
  
-Wer eine Ordnungsbusse über 100 Franken für den Besitz von ein paar Gramm Cannabis erhalten hatte, wehrte sich im Allgemeinen nicht, der Aufwand für einen Rekurs schien den meisten zu gross. Auch wer eine Verzeigung und Busse erhielt, scheute häufig den Aufwand (und die möglichen höheren Kosten, falls man den Rekurs verliert). +Wer eine Ordnungsbusse über 100 Franken für den Besitz von ein paar Gramm Cannabis erhalten hatte, wehrte sich im Allgemeinen nicht: Der Aufwand für den juristischen Kampf schien den meisten zu gross. Auch wer eine Verzeigung und Busse erhielt, scheute häufig den Aufwand (und die möglichen höheren Kosten, falls man vor Gericht verliert). 
  
 ===== Eine erste gerichtliche Klärung ===== ===== Eine erste gerichtliche Klärung =====
  
-Doch einige wollten es genau wissen und zahlten die Ordnungsbusse nicht, verlangten das ­ordentliche Verfahren, wurden normal mit ei­nem Strafbefehl gebüsst und rekurrierten weiter. Schliesslich gelangte ein solcher Fall vor das Zürcher Bezirksgericht. Dieses entschied im September 2015, dass der Besitz einer straffreien Menge wirklich nicht bestraft werden kann und sprach den Betroffenen frei.\\ Die Nichteinziehbarkeit bestätigte das Gericht jedoch nicht. Der beschlagnahmte Hanf hätte ja zur Vorbereitung einer illegalen Handlung dienen sollen (dem strafbaren Konsum). Deshalb werde das Material nicht wieder herausgegeben.\\ Die Polizei in Zürich wollte ihre Praxis jedoch nicht ändern. Auch dieses klare Urteil genügte ihnen nicht: Man müsse auf ein Urteil des Obergerichtes warten. +Doch einige wollten es genau wissen und zahlten die Ordnungsbusse nicht, verlangten das ­ordentliche Verfahren, wurden normal mit ei­nem Strafbefehl gebüsst und erhoben dagegen Einsprache. Schliesslich gelangte ein solcher Fall vor das Zürcher Bezirksgericht. Dieses entschied im September 2015, dass der Besitz einer straffreien Menge wirklich nicht bestraft werden kann und sprach den Betroffenen frei. 
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 +Die Nichteinziehbarkeit bestätigte das Gericht jedoch nicht. Der beschlagnahmte Hanf hätte ja zur Vorbereitung einer illegalen Handlung dienen sollen (dem strafbaren Konsum). Deshalb werde das Material nicht wieder herausgegeben. 
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 +Die Polizei in Zürich wollte ihre Praxis jedoch nicht ändern. Auch dieses klare Urteil genügte ihnen nicht: Man müsse auf ein Urteil des Obergerichtes warten. 
  
 ===== Das Bundesgericht sieht es gleich ===== ===== Das Bundesgericht sieht es gleich =====
  
-Doch bevor dies geschah, brachte ein Bundesgerichtsurteil vom September 2017 Klarheit, welches von einem Basler Fall herrührte: [[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://06-09-2017-6B_1273-2016&lang=de&zoom=&type=show_document|BGE 6B_1273/2016]] vom 6.9.2017.\\ Unmissverständlich hielt das Bundesgericht darin fest, dass straffrei eben wirklich straffrei bedeutet und eigentlich gar kein Strafverfahren hätte aufgenommen werden dürfen. Auch die Kosten des Verfahrens dürfen nicht überwälzt werden. Leider liess es die Frage zur Einziehung weiterhin offen. Hierzu wird es noch weitere Rekurse brauchenum dies zu klären.\\ Doch das Bundesgericht gab in diesem Urteil noch einen weiteren Hinweis: Der (strafbare) Konsum einer geringfügigen Menge sei unter den «leichten Fall» zu nehmen. Dafür würde also eine Verwarnung genügen oder das Verfahren könnte gleich ganz eingestellt werden. Aber davon wollen die Strafverfolgungsbehörden nichts wissen, wie wir auf den nächsten Seiten sehen werden. [[thc_recht:bundesgericht_2019_geringfuegigemenge|2019 hat das Bundesgericht seine Ansichten zum Thema nochmals bekräftigt.]] Ob das nun etwas ändern wird? Es bleibt fraglich...+Doch bevor dies geschah, brachte ein Bundesgerichtsurteil vom September 2017 Klarheit, welches von einem Basler Fall herrührte: 
 +⇒ [[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://06-09-2017-6B_1273-2016&lang=de&zoom=&type=show_document|BGE 6B_1273/2016]] vom 6.9.2017. 
 + 
 +Unmissverständlich hielt das Bundesgericht darin fest, dass straffrei eben wirklich straffrei bedeutet und eigentlich gar kein Strafverfahren hätte aufgenommen werden dürfen. Auch die Kosten des Verfahrens dürfen nicht überwälzt werden. Leider liess es die Frage zur Einziehung weiterhin offen. Um dies zu klären, brauchte es noch weitere Einsprachen. 
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 +Der straffreie Besitz gilt übrigens auch für [[thc_recht:jugend|Jugendliche]]. Dazu brauchte es noch ein weiteres Urteil des Bundesgerichtes (Juli 2019)weil die Oberjugendanwaltschaft (Kanton Zürich) diese klare Tatsache einfach nicht einsehen wollte. 
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 +Schliesslich brauchte es noch einen Bundesgerichtsentscheid für die Nichteinziehbarkeit (Juni 2023): Das mitgeführte Cannabis (bis zu 10 Gramm) darf auch nicht eingezogen werden 
 +[[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=6B+911%2F2021&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F19-06-2023-6B_911-2021&number_of_ranks=19|Text des Bundesgerichtsurteils]] 
 + 
 +===== Und der «leichte Fall»? ===== 
 + 
 +Doch das Bundesgericht gab in seinem Urteil noch einen weiteren Hinweis: Der (strafbare) Konsum von geringfügigen Mengen sei unter den «leichten Fall» zu nehmen. Dafür würde also eine Verwarnung genügen – oder das Verfahren könnte gleich ganz eingestellt werden. Aber davon wollen die Strafverfolgungsbehörden (noch?nichts wissen.
  
 ======  Der bisherige Umgang mit der geringfügigen Menge ====== ======  Der bisherige Umgang mit der geringfügigen Menge ======
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 Zusammenfassung der Lage Ende 2017: Das Gröbste scheint geklärt. Der Artikel [[:thc_recht:li790205|Die geringfügige Menge Hanf: Bedeutet straffrei straffrei?]] fasst verschiedene Urteile zur geringfügigen Menge zusammen. Zusammenfassung der Lage Ende 2017: Das Gröbste scheint geklärt. Der Artikel [[:thc_recht:li790205|Die geringfügige Menge Hanf: Bedeutet straffrei straffrei?]] fasst verschiedene Urteile zur geringfügigen Menge zusammen.
  
-Meistens wird die Straffreiheit der geringfügigen Menge ignoriert. Es gibt nun mindestens drei Varianten, wie die Polizei in solchen Fällen vorgeht. Details dazu im Artikel [[:thc_recht:entwicklung_geringfuegige_menge|Einführung der Ordnungsbussen und Umgang mit der geringfügigen Menge]] aus dem Sommer 2015.+Meistens wurde die Straffreiheit der geringfügigen Menge ignoriert. Es gab mindestens drei Varianten, wie die Polizei in solchen Fällen vorging. Details dazu im Artikel [[:thc_recht:entwicklung_geringfuegige_menge|Einführung der Ordnungsbussen und Umgang mit der geringfügigen Menge]] aus dem Sommer 2015.
  
 ====== Updates zur geringfügigen Menge ====== ====== Updates zur geringfügigen Menge ======
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 +===== 2023 =====
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 +[[thc_recht:li990405|Klärung durch das Bundesgericht: Gras und Hasch behalten]]
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 +|**[[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=6B+911%2F2021&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F19-06-2023-6B_911-2021&number_of_ranks=19|Bundesgerichtsurteil vom 19. Juni 2023]]** (bger.ch, 6B_911/2021) |
 +
 +===== 2020  =====
 +
 +==== Formular für die geringfügige Menge Cannabis aus dem Tessin ====
 +
 +Dies ist das erste uns bekannte polizeiliche Formular, das sich ganz dem Thema "straffreier Besitz von Cannabis bis 10 Gramm" widmet (beide Beispiele sind von 2020):
 +
 +| {{:thc_recht:formular_germenge_ti_2020.jpg|}} | {{:thc_recht:straffreiemengeti2020.jpg|}} |
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 ===== 2019 ===== ===== 2019 =====
  
   * [[https://www.watson.ch/!609398970|Polizeivertreter nach Bundesgerichtsurteil zum Hanf: «Wir haben langsam genug»]] (watson.ch, 24.7.2019)   * [[https://www.watson.ch/!609398970|Polizeivertreter nach Bundesgerichtsurteil zum Hanf: «Wir haben langsam genug»]] (watson.ch, 24.7.2019)
-  * [[https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/6B_509_2018_2019_07_18_T_d_11_12_33.pdf|Medienmitteilung (PDF) vom 18. Juli 2019 zum Bundesgerichtsurteil 6B_509/2018 (siehe unten)]]+  * [[https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/archive/6B_509_2018_2019_07_18_J_d_13_36_12.pdf|Medienmitteilung (PDF) vom 18. Juli 2019 zum Bundesgerichtsurteil 6B_509/2018 (siehe unten)]]
  
 |**[[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://02-07-2019-6B_509-2018&lang=de&zoom=&type=show_document|Bundesgerichtsurteil vom 2. Juli 2019]]** (bger.ch, 6B_509/2018)  | |**[[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://02-07-2019-6B_509-2018&lang=de&zoom=&type=show_document|Bundesgerichtsurteil vom 2. Juli 2019]]** (bger.ch, 6B_509/2018)  |
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   * [[https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/blaulicht/im-kanton-zuerich-gibt-es-fuer-kiffer-ab-sofort-keine-bussen-mehr-131735421|Im Kanton Zürich gibt es für Kiffer ab sofort keine Bussen mehr]] (basellandschaftlichezeitung.ch, 22.9.2017)   * [[https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/blaulicht/im-kanton-zuerich-gibt-es-fuer-kiffer-ab-sofort-keine-bussen-mehr-131735421|Im Kanton Zürich gibt es für Kiffer ab sofort keine Bussen mehr]] (basellandschaftlichezeitung.ch, 22.9.2017)
   * [[http://www.watson.ch/Schweiz/Drogen/360906263-Good-News-f%C3%BCr-Kiffer--Besitz-von-10-Gramm-Gras-auch-laut-Bundesgericht-legal|Good News für Kiffer: Besitz von 10 Gramm Gras auch laut Bundesgericht legal]] (watson.ch, 21.9.2017)   * [[http://www.watson.ch/Schweiz/Drogen/360906263-Good-News-f%C3%BCr-Kiffer--Besitz-von-10-Gramm-Gras-auch-laut-Bundesgericht-legal|Good News für Kiffer: Besitz von 10 Gramm Gras auch laut Bundesgericht legal]] (watson.ch, 21.9.2017)
-  * [[https://www.telezueri.ch/62-show-zuerinews/18312-episode-donnerstag-21-september-2017/45082-segment-straffreier-cannabis-besitz|Segment in den ZüriNews]] (Video, 2:17 Min., telezueri.ch, 21.9.2017) +  * [[https://web.archive.org/web/20170925045430/http://www.telezueri.ch/62-show-zuerinews/18312-episode-donnerstag-21-september-2017/45082-segment-straffreier-cannabis-besitz|Segment in den ZüriNews]] (Video, 2:17 Min., telezueri.ch, 21.9.2017) 
-  * [[https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/das-muessen-zuercher-kiffer-jetzt-wissen/story/16743285|Das müssen Zürcher Kiffer jetzt wissen]](tagesanzeiger, 21.9.2017)+  * [[https://web.archive.org/web/20200301011749/https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/das-muessen-zuercher-kiffer-jetzt-wissen/story/16743285|Das müssen Zürcher Kiffer jetzt wissen]](tagesanzeiger, 21.9.2017)
   * [[https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/zuercher-polizei-passt-cannabisbussenpraxis-an/story/22515306|Polizei verteilt wegen Cannabis-Besitz keine Bussen mehr]] (tagesanzeiger, 21.9.2017)   * [[https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/zuercher-polizei-passt-cannabisbussenpraxis-an/story/22515306|Polizei verteilt wegen Cannabis-Besitz keine Bussen mehr]] (tagesanzeiger, 21.9.2017)
   * [[http://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/neue-handhabung-wer-weniger-als-10-gramm-cannabis-besitzt-wird-nicht-mehr-gebuesst|Wer weniger als 10 Gramm Cannabis besitzt wird nicht mehr gebüsst]] (mit Video, 2:48 Min., srf.ch, 21.9.2017)   * [[http://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/neue-handhabung-wer-weniger-als-10-gramm-cannabis-besitzt-wird-nicht-mehr-gebuesst|Wer weniger als 10 Gramm Cannabis besitzt wird nicht mehr gebüsst]] (mit Video, 2:48 Min., srf.ch, 21.9.2017)
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 ====  Herbst 2016 ==== ====  Herbst 2016 ====
  
-  * [[http://gruenezuerich.ch/cannabis-stadtpolizei-haelt-trotz-gerichtsurteil-verzeigungspraxis-fest|+  * [[https://web.archive.org/web/20210224114401/https://gruenezuerich.ch/cannabis-stadtpolizei-haelt-trotz-gerichtsurteil-verzeigungspraxis-fest|
 Cannabis: Stadtpolizei hält trotz Gerichtsurteil an Verzeigungspraxis fest]] (gruenezuerich.ch, 24.11.2016) Cannabis: Stadtpolizei hält trotz Gerichtsurteil an Verzeigungspraxis fest]] (gruenezuerich.ch, 24.11.2016)
   * [[http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/trotz-gerichtsurteil-polizei-buesst-kiffer-weiter/story/14889543|Zürcher Polizei setzt sich über Kiffer-Gesetz hinweg]] (tagesanzeiger.ch, 24.11.2016)   * [[http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/trotz-gerichtsurteil-polizei-buesst-kiffer-weiter/story/14889543|Zürcher Polizei setzt sich über Kiffer-Gesetz hinweg]] (tagesanzeiger.ch, 24.11.2016)
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 Beispiel einer Einstellungsverfügung wegen einer geringfügigen Menge. Hier wird die ganze Argumentation nochmals schön zusammengefasst: Beispiel einer Einstellungsverfügung wegen einer geringfügigen Menge. Hier wird die ganze Argumentation nochmals schön zusammengefasst:
  
-| {{:thc_recht:einstellungsbasellland1.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Baselland, Seite 1}} | {{:thc_recht:einstellungsbaselland2.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Baselland, Seite 2}} |+| {{:thc_recht:einstellungsbasellland1.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Baselland, Seite 1}} | {{:thc_recht:einstellungsbaselland2.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Baselland, Seite 2}} |  
 ===== Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwil ===== ===== Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwil =====
  
-Zuerst gab es eine Busse wegen Besitz einer straffreien geringfügigen Menge Cannabis. Erst nach einem Rekurs und einer Einvernahme folgte die Behörde dem Gesetz und stellte das Verfahren ein.+Zuerst gab es eine Busse wegen Besitz einer straffreien geringfügigen Menge Cannabis. Erst nach einer Einsprache und einer Einvernahme folgte die Behörde dem Gesetz und stellte das Verfahren ein.
  
-| {{:thc_recht:statthalteramtzuericheinstellung1.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwi, Seite 1}} | {{:thc_recht:statthalteramtzuericheinstellung2.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwi, Seite 2}} |+| {{:thc_recht:statthalteramtzuericheinstellung1.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwil, Seite 1}} | {{:thc_recht:statthalteramtzuericheinstellung2.jpg?400&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Hinwil, Seite 2}} |
  
 ===== Einstellungsverfügung Statthalteramt Bülach ===== ===== Einstellungsverfügung Statthalteramt Bülach =====
  
-Konsum war nicht bewiesen, Besitz von Hasch und Gras war klar allerdings in einer geringfügigen Menge. Das Statthalteramt Bülach stellte das Verfahren ein:+Konsum war nicht bewiesen, Besitz von Hasch und Gras war klar – allerdings in einer geringfügigen Menge. Das Statthalteramt Bülach stellte das Verfahren ein:
  
 | {{:thc_recht:einstellungsverfuegung_zhbuelach_2016.jpg?513&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Bülach ZH}} | | {{:thc_recht:einstellungsverfuegung_zhbuelach_2016.jpg?513&direct|Einstellungsverfügung Statthalteramt Bülach ZH}} |
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 ====== Gerichtsurteile zur geringfügigen Menge ====== ====== Gerichtsurteile zur geringfügigen Menge ======
  
-===== Gilt die geringfügige Menge auch für Jugendliche? (2018/2019) =====+===== Bundesgericht: Geringfügige Menge kann nicht eingezogen werden! (2023) =====
  
-Im Juli 2019 hat nun das Bundesgericht diesen Fall entschieden: Die Straffreiheit der geringfügigen Menge Cannabis für den eigenen Konsum gilt auch für JugendlicheDas Bundesgericht bestätigt in diesem Urteil seine Haltung von 2017 voll und ganzUnten der Link zum von uns kommentierten Dokument:+Die **Medienmitteilung des Bundesgerichtes** von heute ist klar: Wer 10 Gramm Cannabis für den eigenen Konsum erwirbt und besitzt, ist nicht nur straffrei, **sondern kann diese Menge auch behalten**Die Polizei darf sie nicht einziehen (ausser sie beobachtet auch den Konsum, dann darf sie das Material sicherstellen und eine Ordnungsbusse über 100 Franken ausstellen)Den genauen Text des Urteils werden wir nun analysieren. Anschliessend werden wir verfolgen, ob sich alle Kantone und auch der Zoll an dieses Bundesgerichtsurteil halten und ihre Praxis ändern werden.
  
-[[thc_recht:bundesgericht_2019_geringfuegigemenge|Bundesgerichtsentscheid zur Straffreiheit der geringfügigen Menge auch für Jugendliche]]+Seit 2013 haben wir dies ja immer wieder geschrieben, seit der 9. Auflage unserer Rechtshilfebroschüre Shit happens. Nach vier Jahren hat das Bundesgericht festgehalten: Eine straffreie Menge kann nicht bestraft werden. Nun ist klar: Diese Menge kann auch nicht eingezogen werden. **Es ist eine grosse Genugtuung, nach zehn Jahren darin vom Bundesgericht bestätigt zu werden!** 
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 +[[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=6B+911%2F2021&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F19-06-2023-6B_911-2021&number_of_ranks=19|Text des Bundesgerichtsurteils]] 
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 +===== Gilt die geringfügige Menge auch für Jugendliche? (2018/2019) =====
  
-Ende Juni 2018 hatten [[thc_recht:quasilegal#updates_zur_geringfuegigen_menge|einzelne Medien]] über dieses Urteil berichtet - nun veröffentlichen wir es hier noch als PDFDa dieses Urteil von der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich ans Bundesgericht weitergezogen wurde, ist es allerdings **nicht rechtskräftig**.+Im Juli 2019 hat nun das Bundesgericht diesen Fall entschieden: Die Straffreiheit der geringfügigen Menge Cannabis für den eigenen Konsum gilt auch für JugendlicheDas Bundesgericht bestätigt in diesem Urteil seine Haltung von 2017 voll und ganz:
  
-{{:thc_recht:urteil_obergericht_zuerich_5apr2018.pdf|Urteil des Zürcher Obergerichts vom 5. April 2018}}+  * [[thc_recht:bundesgericht_2019_geringfuegigemenge|2019: Bundesgerichtsentscheid zur Straffreiheit der geringfügigen Menge auch für Jugendliche]] 
 +  * Ende Juni 2018 hatten [[thc_recht:quasilegal#updates_zur_geringfuegigen_menge|einzelne Medien]] über dieses Urteil berichtet - nun veröffentlichen wir es hier als PDF: {{:thc_recht:urteil_obergericht_zuerich_5apr2018.pdf|Urteil des Zürcher Obergerichts vom 5. April 2018}}
  
 ===== Das Bundesgericht schafft noch mehr Klarheit (2017) ===== ===== Das Bundesgericht schafft noch mehr Klarheit (2017) =====
  
-[[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://06-09-2017-6B_1273-2016&lang=de&zoom=&type=show_document|Bundesgerichtsurteil vom 6. September 2017]]+  * [[https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://06-09-2017-6B_1273-2016&lang=de&zoom=&type=show_document|Bundesgerichtsurteil vom 6. September 2017]]
  
 ===== Eine erste gerichtliche Klärung (2015) ===== ===== Eine erste gerichtliche Klärung (2015) =====
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 ^Der Freispruch  ^^^ ^Der Freispruch  ^^^
 |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_11.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 11}}  |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_12.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 12}}  |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_13.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 13}}  | |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_11.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 11}}  |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_12.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 12}}  |  {{:thc_recht:urteil_bezirkgerichtzh_geringfuegigemenge_13.jpg?250&direct|Urteil: geringfügige Menge, Seite 13}}  |
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-^[[thc_recht:cbdhanf|CBD-Hanf]]  ^|  [[thc_recht:quasilegal?#dokuwiki__top|nach oben]]  |^  [[thc_recht:wenigillegal|Wenig illegal]]^ 
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 ===== Inserat ===== ===== Inserat =====
  
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 +^[[thc_recht:cbdhanf|CBD-Hanf]]  ^|  [[thc_recht:quasilegal?#dokuwiki__top|nach oben]]  |^  [[thc_recht:wenigillegal|Wenig illegal]]^
  
Zuletzt geändert: 2019/09/23 16:41

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