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Initiativvorschlag Hanflegalisierung

Irgendwo muss man ja beginnen. Dieser Vorschlag für einen Initiativtext konzentriert sich auf die Legalisierung des persönlichen Umgangs für Erwachsene und klammert die Jugendlichen und den Bereich des Handels aus.

Die Initiative im Wortlaut

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert (neuer Artikel 105a, 118c oder 123d):

Cannabis
Der Konsum und Besitz psychoaktiver Substanzen der Cannabispflanze sowie ihr Anbau für den Eigenbedarf ist ab dem Erreichen der Volljährigkeit straffrei.

Argumentarium

Einführung

Cannabis als Genussmittel und Medizin ist seit Urzeiten ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Die vorliegende Initiative hat zum Ziel, die erwachsenen Konsumentinnen und Konsumenten, welche einen verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen der Cannabispflanze pflegen, nicht mehr gesetzlich zu verfolgen.

Die Freigabe des Anbaus für den Eigenbedarf hat zum Ziel, dass sich diese Konsumierenden nicht mehr aus dem Schwarzmarkt bedienen müssen. Personen, welche bereits für ihren eigenen Konsum selbst anbauen und damit dem Schwarzmarkt aktiv entgegentreten, sollen aus der Illegalität geholt werden.

Jugendschutz

Der Umgang mit Cannabis soll nur Erwachsenen vorbehalten sein. Damit wird die Strategie des Jugendschutzes, die der Bund momentan verfolgt, nicht weiter eingeschränkt. Erwachsene, welche Minderjährigen Zugang gewähren, können weiterhin bestraft werden.

Anbau für den Eigenbedarf

Cannabis ist eine uralte Kulturpflanze, die relativ genügsam ist und auf jedem Balkon gezogen werden kann. Viele Konsumierende und Patientinnen und Patienten tun dies für ihren eigenen Konsum, meist aus Freude an der Gartenarbeit und mit der Gewissheit, keine Streckmittel zu konsumieren.

Ziel ist es, Personen aus der Illegalität zu holen, welche einen privaten verantwortungsvollen Umgang pflegen und sich nicht in die Illegalität des Schwarzmarktes begeben wollen.

Wer Cannabis für den Verkauf herstellt, kann wie bisher verfolgt werden. Somit können sich die Behörden auf diejenigen konzentrieren, welche Cannabis im grossen Stil produzieren und so den Schwarzmarkt antreiben.

Handel und Verkauf

Die Initiative klammert absichtlich sämtliche Regelung zu Handel und Verkauf aus, da die Regelung dessen dem Bund überlassen werden soll. Ziel der Initiative ist es, ein Mindestmass an Entkriminalisierung des Cannabiskonsums zu erreichen und einen verantwortungsvollen Konsum zu fördern.

Die Forderung wurde so formuliert, dass die Behö̈rden weiterhin ihrer Aufgabe im Bereich Prävention und Jugendschutz nachgehen können. Zusä̈tzlich lä̈sst es ihnen Spielraum gegen oben offen. Überall auf der Welt werden verschiedene Modelle der Legalisierung von Cannabis getestet, eventuell wird auch in der Schweiz eines bezüglich Handel und Verkauf zur Anwendung kommen, sobald genug Erfahrungen gemacht worden sind.

Gesundheit und Medizin

Gesundheitliche Risiken beim Cannabis-Konsum sind mässig, insbesondere bei Konsumformen, bei welchen keine Verbrennungsprozesse ablaufen. Alkohol und Tabak sind gefährlicher als der gelegentliche Cannabiskonsum.

Entsprechend dient die Initiative der Aufklärung, in dem sie die Gefährlichkeit von anderen Substanzen aufzeigt und der Stigmatisierung von Cannabiskonsumierenden entgegenhält.

Im Ge­gen­satz zu anderen bereits legalen Substanzen bietet Cannabis auch breite therapeutische Möglichkeiten. In vielen Ländern ist Cannabis als Medizin erfolgreich ein Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung. In der Schweiz wird sogar die Selbstmedikation unter Strafe gestellt – auch bei Patientinnen und Patienten, die nachweislich keine andere Möglichkeit mehr ha­ben. Ob und inwiefern der Markt seitens der Behörden zu medizinischen Zwecken geöffnet wird, ist dem Bund überlassen.

Übersicht

Tabelle 1: Momentane Situation

Konsum Besitz Anbau Weitergabe Handel
Erwachsene - - - - -
Minderjährige - - - - -

Tabelle 2: Situation bei Annahme der Initiative (und weiterhin geltendem heutigen BetmG)

Konsum Besitz Anbau Weitergabe Handel
Erwachsene + + + - -
Minderjährige - - - - -

Fragen und Antworten

Wie viele Pflanzen gelten dann als Eigenbedarf?

Wer einen verantwortungsvollen Konsum betreibt, kommt mit ei­nigen wenigen Pflanzen zurecht. Bei Kranken, welche sich selbst medikamentieren, können durchaus mehr Pflanzen zur Anwendung kommen. Generell soll aber der Verkauf und Handel unter Strafe stehen und nicht der Verdachtsfall.

Ist die Freigabe des privaten Anbaus nicht ein Freifahrschein für dessen Verkauf?

Der Anbau selbst ist mit personellen Aufwänden verbunden, entsprechend ist der Anbau und Vertrieb erst ab einem gewissen Volumen rentabel. Wer im Bereich des Eigenbedarfs bleibt, kann diese Kosten nicht decken, das Risiko zahlt sich nicht aus. Alle anderen würden weiterhin bestraft, solange das Parlament keine Gesetzgebung zum Handel verabschiedet.

Ab wann kann legal gekifft werden?

Wer das 18. Altersjahr erreicht hat, kann mit dieser Bestimmung Cannabis für den eigenen Konsum anbauen und konsumieren.

In der restriktivsten Form der Umsetzung dieser Initiative ist dies die einzige Möglichkeit, legal Cannabis zu konsumieren.

Minderjährige, welche sich Cannabis anbauen, beschaffen oder irgendwie annehmen machen sich immer noch strafbar. Jedenfalls, solange das heutige BetmG noch gilt. Das Parlament kann natürlich einen anderen Jugendschutz als die vollständige Kriminalisierung einführen.

Führt die Freigabe zu mehr Drogensucht?

Das Suchtpotential von Cannabis liegt unter dem von Tabak oder Alkohol. Sucht an und für sich ist jedoch meist nicht direkt an eine Substanz gebunden, sondern richtet sich mehr nach den Umständen. Fällt die Verfügbarkeit einer Substanz weg, so wird sie mit einer anderen kompensiert (Sucht-Verhalten).

Diskussion

Markus hat diesen Initiativtext vorgeschlagen und das Argumentarium dazu geschrieben. Wer mit ihm darüber diskutieren oder bei der Umsetzung mithelfen möchte, kann sich gerne mit ihm austauschen.

An den letzten Mitgliedertreffen haben wir über dieses Thema und mögliche Realisierungsvarianten gesprochen. Je nach Resonanz können wir uns vorstellen, dies im 2016 weiterzuführen.

Legalisierungs­strategien

Wie könnte eine Legalisierung Realität werden? Dazu muss letztlich das heutige BetmG geändert bzw. ein neues Hanfgesetz durch das Parlament beschlossen werden.

Warten

Die erste Möglichkeit: Warten, bis sich die Stimmung in der Bevölkerung geändert hat, die Politik das merkt und das Gesetz ändert. Vorteil: Man muss nichts tun, ausser warten. Nachteil: Das kann halt noch sehr lange dauern.

Initiative

Eine Volksinitiative kann eine Verfassungsänderung erzwingen. Aber jemand muss sie sammeln wollen, beglaubigen können und dann noch einen Abstimmungskampf gewinnen. Vorteil: Wenn es klappt, kommt man einer Legalisierung wirklich näher. Nachteil: Das bedeutet viel Arbeit für viele Leute über viele Jahre, der Erfolg bleibt ungewiss.

Druck

Professionelles Lobbying kann zu Veränderungen führen: Bearbeitung des Parlaments, Medienarbeit auf allen Kanälen, Aktionen mit prägnanten Bildern, lebendige Kundgebungen, virale Videos. Das braucht viele bezahlte Profis, die in der Öffentlichkeit herumwirbeln. Vorteil: So läuft es meistens. Nachteil: Das braucht enorme Geldmengen.

Outing

Persönliche Geschichten, in der Öffentlichkeit erzählt, können sehr viel bewirken. Das ist emotional, konkret, verständlich. Dieses Vorgehen lebt davon, dass viele es tun, täglich tun, auf allen Kanälen. Vorteil: Das braucht kein Geld und kann sehr schnell zu Änderungen führen, weil die Absurdität der Illegalität direkt ersichtlich wird. Nachteil: Es braucht Zivilcourage von vielen. Die ersten, die sich so outen, müssen damit rechnen, von der Repression noch voll erfasst zu werden.

Idee zur Sammlung der Initiative

Unterschriften sammeln ist ein harter Job, den selbst grosse Organisationen nicht immer hinbekommen.

Nino hat sich darüber Gedanken gemacht, wie diese Arbeit anders als bisher (Standaktionen, Sammeln auf der Stras­se, Flyer verteilen) erledigt werden könnte. Die Idee: Bevor man die Unterschriften in der Praxis sammelt, versucht man interessierte Personen durch ein Onlineformular in einer Datenbank festzuhalten, damit man diese später als potentielle Sammelnde und Befürwortende anschreiben kann. So würde die Planung deutlich vereinfacht, denn man wüsste, dass man a) die 100’000 Unterschriften auch wirklich innert nützlicher Frist erreichen kann und b) die Sammelnden nicht auf gut Glück die Unterschriften suchen müssten, sondern gezielt die eingetragenen Personen in der Datenbank anpeilen könnten. Ausserdem könnte diese Sammelaktion eine Initialzündung bewirken, welche im optimalen Fall eine Mehrheit, realistisch gesehen wohl aber eine motivierte Minderheit, in einen kollektiven Freudentaumel versetzen würde.

Nino ist daran, diese Idee weiterzuentwickeln und freut sich über Feedback.

Zuletzt geändert: 2018/09/20 11:24

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