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 **Das Einstiegsalter beim Kiffen sinkt und immer mehr Jugendliche versuchen Cannabisprodukte. Deshalb kommen auch immer mehr von ihnen mit der Polizei in Kontakt. Was geschieht, wenn unter 18-Jährige in den Fängen der Justiz hängen bleiben?** **Das Einstiegsalter beim Kiffen sinkt und immer mehr Jugendliche versuchen Cannabisprodukte. Deshalb kommen auch immer mehr von ihnen mit der Polizei in Kontakt. Was geschieht, wenn unter 18-Jährige in den Fängen der Justiz hängen bleiben?**
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 Wenn Jugendliche kiffen ist das zwar illegal und die Polizei verzeigt die Betroffenen und nimmt ihnen das Gras oder den Hasch weg. Aber die Bestrafung wird nicht durch die Behörden für Erwachsene (Statthalter, Bezirksamt, Polizeirichter oder Bezirksanwaltschaft) durchgeführt, sondern von der Jugendanwaltschaft. Diese ist zuständig für alle Personen, die weniger als 18 Jahre alt sind. Die Unterlagen, die wir hier dokumentieren, zeigen beispielhaft, wie sich das Verhalten der Justizbehörden über mehrere Verzeigungen entwickelt. Wenn Jugendliche kiffen ist das zwar illegal und die Polizei verzeigt die Betroffenen und nimmt ihnen das Gras oder den Hasch weg. Aber die Bestrafung wird nicht durch die Behörden für Erwachsene (Statthalter, Bezirksamt, Polizeirichter oder Bezirksanwaltschaft) durchgeführt, sondern von der Jugendanwaltschaft. Diese ist zuständig für alle Personen, die weniger als 18 Jahre alt sind. Die Unterlagen, die wir hier dokumentieren, zeigen beispielhaft, wie sich das Verhalten der Justizbehörden über mehrere Verzeigungen entwickelt.
  
-==== 1 Vorladung ====+===== 1 Vorladung =====
  
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 Der Jugendliche ist auffällig geworden, weil er in der Öffentlichkeit einen Joint rauchte. Dazu gab er zu, vor knapp vier Monaten mit dem Kiffen begonnen zu haben. Der Jugendanwalt fordert den Jugendlichen im ersten Brief auf, an einem Gespräch über Drogenkonsum teilzunehmen. Anstelle einer Bestrafung findet eine Gesprächsrunde auf der Suchtpräventionsstelle statt. Dabei werden verschiedene negative Effekte des Drogenkonsums diskutiert. Diese möglichen Probleme gemeinsam mit Jugendlichen zu thematisieren ist sicher nicht schlecht. Allerdings fehlt dabei häufig der wichtigste Aspekt beim Drogenkonsum: Es ist nun mal schön, Drogen zu konsumieren. Gerade Hanfprodukte können vielfältige positive Wirkungen haben, auch auf Jugendliche. Und es sind ja nicht die negativen Effekte, die einen zum Konsum von Hasch und Gras bringen, sondern eben die positiven: die Entspannung, das lustige Gefühl, die angenehme Stimmung, das Erleben eines gänzlich neuen Raums für das Denken und die Sinneswahrnehmung. Das ist generell eine grosses Problem bei der Prävention: Häufig «vergisst» sie all das Positive, das Menschen beim Kiffen erleben können (oder sie will es einfach nicht wahrhaben). Damit greift die Prävention aber immer zu kurz. Das konkrete Erleben der Kiffenden ist dann so verschieden zu dem, was die Präventionsfachleute sagen, dass sie schlicht nicht ernst genommen werden. (Was dann auch wieder schade ist, weil es effektiv negative Effekte beim Kiffen gibt, vor allem die Schädigungen durch das Rauchen). Der Jugendliche ist auffällig geworden, weil er in der Öffentlichkeit einen Joint rauchte. Dazu gab er zu, vor knapp vier Monaten mit dem Kiffen begonnen zu haben. Der Jugendanwalt fordert den Jugendlichen im ersten Brief auf, an einem Gespräch über Drogenkonsum teilzunehmen. Anstelle einer Bestrafung findet eine Gesprächsrunde auf der Suchtpräventionsstelle statt. Dabei werden verschiedene negative Effekte des Drogenkonsums diskutiert. Diese möglichen Probleme gemeinsam mit Jugendlichen zu thematisieren ist sicher nicht schlecht. Allerdings fehlt dabei häufig der wichtigste Aspekt beim Drogenkonsum: Es ist nun mal schön, Drogen zu konsumieren. Gerade Hanfprodukte können vielfältige positive Wirkungen haben, auch auf Jugendliche. Und es sind ja nicht die negativen Effekte, die einen zum Konsum von Hasch und Gras bringen, sondern eben die positiven: die Entspannung, das lustige Gefühl, die angenehme Stimmung, das Erleben eines gänzlich neuen Raums für das Denken und die Sinneswahrnehmung. Das ist generell eine grosses Problem bei der Prävention: Häufig «vergisst» sie all das Positive, das Menschen beim Kiffen erleben können (oder sie will es einfach nicht wahrhaben). Damit greift die Prävention aber immer zu kurz. Das konkrete Erleben der Kiffenden ist dann so verschieden zu dem, was die Präventionsfachleute sagen, dass sie schlicht nicht ernst genommen werden. (Was dann auch wieder schade ist, weil es effektiv negative Effekte beim Kiffen gibt, vor allem die Schädigungen durch das Rauchen).
  
-==== 2 Verweis ====+===== 2 Verweis =====
  
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 Doch einzig bei einem Kurs kann man es nicht belassen, schliesslich ist das Kiffen eine Straftat. Deshalb wird im zweiten Brief ein Verweis erteilt, wobei keine Busse ausgesprochen wird, aber der Jugendliche 30 Franken Gebühren bezahlen muss. Doch einzig bei einem Kurs kann man es nicht belassen, schliesslich ist das Kiffen eine Straftat. Deshalb wird im zweiten Brief ein Verweis erteilt, wobei keine Busse ausgesprochen wird, aber der Jugendliche 30 Franken Gebühren bezahlen muss.
  
-==== 3 Elterninformation ====+===== 3 Elterninformation =====
  
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 Ausserdem werden die Eltern in einem dritten Brief informiert, dass ihr Sprössling eine illegale Handlung begangen hat und sie doch bitte besser auf ihr Kind aufpassen sollen. Ausserdem werden die Eltern in einem dritten Brief informiert, dass ihr Sprössling eine illegale Handlung begangen hat und sie doch bitte besser auf ihr Kind aufpassen sollen.
  
-==== 4 Strafe für Jugendliche ====+===== 4 Strafe für Jugendliche =====
  
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 Beim zweiten Vorfall stellt die Jugendanwaltschaft dann einen Strafbefehl aus, das heisst es gibt eine Busse und Gebühren von Total 84 Franken. Auf der Rückseite weist der Jugendanwalt noch darauf hin, dass der Jugendliche wohl keine Schlüsse aus dem Suchtpräventionskurs gezogen und «unbeirrt» seinen Drogenkonsum fortgesetzt habe. Dazu erklärt er, dass diese Strafe ebenfalls eher symbolisch sei, dass im Erwachsenenstrafrecht die Bussen höher und sogar Haftstrafen möglich seien. Er legt dem Jugendlichen nahe, doch nochmals bei einer Suchtberatungsstelle vorzusprechen. Beim zweiten Vorfall stellt die Jugendanwaltschaft dann einen Strafbefehl aus, das heisst es gibt eine Busse und Gebühren von Total 84 Franken. Auf der Rückseite weist der Jugendanwalt noch darauf hin, dass der Jugendliche wohl keine Schlüsse aus dem Suchtpräventionskurs gezogen und «unbeirrt» seinen Drogenkonsum fortgesetzt habe. Dazu erklärt er, dass diese Strafe ebenfalls eher symbolisch sei, dass im Erwachsenenstrafrecht die Bussen höher und sogar Haftstrafen möglich seien. Er legt dem Jugendlichen nahe, doch nochmals bei einer Suchtberatungsstelle vorzusprechen.
  
-==== 5 Strafe für Erwachsene ====+===== 5 Strafe für Erwachsene =====
  
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Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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