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 +Bei einem Verdacht auf ein Vergehen wird häufig auch eine erkennungsdienstliche Erfassung durchgeführt: Fingerabdrücke, Abstrich Wagenschleimhaut (WSA, DNA-Profil) u.a. Hier eine entsprechende Verfügung, wenn auch mit einigem Durcheinander: Bei Erfassungsgrund ist die Rede von einer Übertretung, beim Strafartikel wird BetmG 19 erwähnt. Das entspricht sich nicht: 19 = Vergehen, 19a = Übertretung. Auf alle Fälle zeigt das Dokument, wie schnell man bei einer erkennungsdienstlichen Erfassung landet (wenn auch ohne DNA-Profil), auch wenn man nur ein paar Hanfsamen für sich importiert hat. [[thc_recht:erkennungsdienstlicheerfassung|Anordnung erkennungsdienstliche Erfassung]]
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Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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