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-//Verzeigung und Strafe// 
  
-|[[:thc_recht:einleitung|{{:verein_li:aktuell_130909_sh9-cover800.jpg?250|Shit happens 9}}]]|+//Impressum//
  
-====== Verzeigung wegen THC-Konsums ======+|[[:thc_recht:einleitung|{{:thc_recht:sh10s1s40.jpg?200|Shit happens 10}}]]|
  
-| {{:thc_recht:schweigenprotokoll.jpg?direct&400|Klicken zum Vergrössern}} | {{:thc_recht:strafbefehl20131210.jpg?direct&400}} | +====== Verein Legalize it! für legalen THC-Genuss ======
-| {{:thc_recht:schweigenprotokoll.pdf|Diese Seite als PDF}} | Beispiel einer Busse wegen Konsumhandlungen |+
  
-//VorbemerkungBeim [[thc_recht:wenigillegal|Ordnungsbussenverfahren]] wird kein Protokoll erstellt und die Polizei kann direkt eine Busse ausstellen (wie beim Falschparken).//+<WRAP left ligelb 100%> 
 +===== Mitgliedschaft ===== 
 +Eine [[verein_li:mitgliedschaft|Mitgliedschaft]] beim [[verein_li:verein|Verein Legalize it!]] ist für 50 Franken pro Jahr zu haben ([[verein_li:statuten|Statuten]]). Kleine oder grosse [[mithilfe:spende|Spenden]] nehmen wir gerne entgegen. Herzlichen Dank! [[mithilfe:spende|Hier findest du alle Überweisungsmöglichkeiten]]. 
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-Doch wer mehr als 10 Gramm dabeihat oder früheren Konsum zugibt, wird polizeilich verzeigt. Dazu erstellt die Polizei ein Protokoll, meist ein Standardprotokoll wie im Beispiel oben.+<WRAP left liorange 100%> 
 +===== Bestellen ===== 
 +Mitglieder des Vereins Legalize it! erhalten jeweils ein Shit happens und können gerne zwei weitere Exemplare gratis bestellen: [[rhb@hanflegal.ch]] (bitte Adressnummer angeben). Die Preise für grössere Mengen sowie für Nichtmitglieder finden sich auf: [[https://www.hanflegal.ch/bestellung|hanflegal.ch/bestellung]] 
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-Je mehr illegale Handlungen du zugibst, desto höher kann die Bestrafung ausfallenWenn du dieses Protokoll unterschreibstist dieses Dokument deine Aussage und aufgrund derer wirst du bestraftAlso nur zugebenwas du halt zugeben musst (das Gras auf dir zum Beispiel) und niemals mehr zugeben und das Protokoll vor dem Unterschreiben genau durchlesen und bei Fehlern protestierenAuch deinen Händler solltest du nicht nennen, sonst werden sie versuchen, diesen dingfest zu machen und zu bestrafen. Kooperation mit der Polizei nützt dir nie etwas. Alles, was du ihnen an Beweisen mit deiner Aussage lieferst, müssen sie nicht mehr beweisen, du lieferst dich also selber ans Messer. UndJe mehr Konsum du zugibstdesto eher kommt das Strassenverkehrsamt auf die Idee, deine Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Denn all deine Aussagen stehen nachher in den Akten, für lange Zeit, und es kann sein, dass du immer wieder damit konfrontiert wirst (zum Beispiel bei einer Scheidung, wenn es um das Sorgerecht für die Kinder geht).+<WRAP left ligruen 100%> 
 +===== Beratung ===== 
 +Diese Broschüre enthält die GrundlagenWeitere Fragen können wir persönlich klärensei es per [[rhb@hanflegal.ch|E-Mail]]per Telefon 079 581 90 44 oder bei einem Treffen nach VereinbarungFür unsere [[verein_li:mitgliedschaft|Mitglieder]] sind solche Beratungen kostenlosNichtmitglieder zahlen 70 Franken pro Stunde. 
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-Du musst dieses Protokoll auch gar nicht unterschreibendamit hast du dann einfach keine Aussage gemacht und die Polizei muss dich aufgrund der vorgefundenen Sachlage verzeigen oder weitere Beweise erbringen (was aber häufig zu aufwändig ist).+<WRAP left lirot 100%> 
 +===== Impressum ===== 
 +Shit happens10. Auflage vom Herbst 2016. Herausgeber: Verein Legalize it!, [[http://map.search.ch/zuerich/quellenstr.25.de.html?x=312m&y=-330m&poi=verkehr|Quellenstrasse 25]], CH-8005 Zürich, [[li@hanflegal.ch]]. Text und Gestaltung: Sven Schendekehl. Zahlen/Grafiken und Lektorat: Fabian Strodel. Das ausführliche Impressum mit al­len Helfenden folgt [[thc_recht:epilog_sh10#impressum_shit_happens_10|unten]]. 
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-Sobald es um eine Verzeigung wegen Weitergabe geht, also um ein [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]], wird das Protokoll sehr viel ausführlicher, dann werden oft mehrstündige Einvernahmen wörtlich protokolliert, was schnell ganze Ordner füllen kann. Auch wenn du die Lieferantin nennst, wird ein Zusatzprotokoll erstellt, damit man die Mengen abschätzen und dann den Dealer damit konfrontieren kann. Aussagen von Konsumierenden sind immer wieder wichtige Indizien, um THC-Handeltreibenden ein Vergehen nach­weisen zu können.+===== Zur zehnten Auflage =====
  
-<WRAP round box liblau 96%>+1996 brachten wir das erste Shit happens heraus. 20 Jahre später nun diese 10. Auflage unserer Rechtshilfebroschüre. Die Hanfverfolgung wird immer absurder und steigerte sich von Jahr zu Jahr: in der Anzahl Fälle und in der Höhe der Strafen.\\ Trotzdem hat die Repression das Phänomen Kiffen nicht aus der Welt schaffen können. Dafür schafft sie täglich Ungerechtigkeiten und einen Schwarzmarkt mit vielen negativen Folgen für die Konsumierenden wie auch für die ganze Gesellschaft: ein Milliardenmarkt ohne Sicherheit, ohne Qualität und ohne Transparenz.
  
-===== Ergänzung Herbst 2015: Die polizeiliche Einvernahme =====+===== Legalize it!? =====
  
-(Erkenntnisse aus der polizeilichen [[:samenverfolgung|Samenverfolgung]] im Frühling/Sommer 2015.)+Ja, wir haben ein Recht zu kiffen, eines der ältesten Medikamente und Genussmittel zu benützenselbstverantwortlich, ohne staatliche BevormundungDieses Recht muss nun in die konkrete Gesetzgebung aller Länder eingebaut werden – eine riesige Arbeit.\\ Eine Legalisierung in der Schweiz ist nach wie vor in weiter Ferne. Eine Arbeitsgruppe unseres Vereines ist daran, die nötigen Grundlagen für eine Volksinitiative zum Thema aufzubauen. Wann es gelingt, in der Schweiz eine Mehrheit für eine Legalisierung zu finden (mit welchen Bestimmungen auch immer), ist offen.
  
-Unterschätzen sollten die Vorgeladenen eine po­lizeiliche Ein­­vernahme nie. Es geht um kriminelle Hand­lungen: Man muss aufpassen, was man sagt. Da die allermeisten Betroffenen zum ersten Mal mit der Polizei zu tun hatten, hatten sie keine Ahnung, was auf sie zukam.+===== Die Verfolgung beenden! =====
  
-Für die Polizei hingegen ist das AlltagVer­däch­tige befragenDruck aufsetzen, Ge­ständ­nisse erzielenDafür sind sie ausgebildet und bezahltProfi trifft also auf Nicht­profi. Das Ungleichgewicht ist sehr gross!+International sieht es nicht ganz so verstockt ausColorado hat eine richtige Legalisierung durchgezogenUruguay ist am Anfang und die USA werden im November 2016 wichtige Abstimmungen abhaltenVielleicht liefert dies einen Anstoss, den elenden Drogenkrieg auch hierzulande zu beenden und etwas Sinnvolleres zu entwickelnDie Legalisierung ist machbar.
  
-=== Das Protokoll ===+===== Unser Verein =====
  
-Zentrales Ergebnis einer polizeilichen Einver­nahme ist das Protokollmöglichst mit Ge­ständ­nissenAuch wenn die Polizeibeamten nichts zu sagen haben über das Strafmass (das wird anschliessend vom Stadt­richter-/Statt­hal­ter­amt oder der Staatsanwaltschaft be­­stimmt)so ist doch ihr Protokoll das entscheidende Element für alle weiteren Schritte+Der Verein Legalize it! ist seit über 25 Jahren aktiv. Wir hatten verschiedene Phasen und ha­ben viel erlebt: von Beginn der 1990er-Jahre bis heuteim Herbst 2016Zehn Rechtshilfebroschüren konnten wir herausbringen, unzählige Rechtsberatungen wurden geleistet, 74 Legalize it!-Magazine ­gedruckt, Infoveranstaltungen und Mitgliedertreffen organisiert und Feste gefeiert. Ermöglicht haben das Bisherige unsere Mitglieder mit aktiver Mithilfeihren Mitgliederbeiträgen und Spenden. Klar ist aber: Wenn wir gewinnen wollen, müssen wir um einiges zahlreicher und finanzkräftiger werden
  
-**Schweigen...**+===== Deine Unterstützung =====
  
-Grundsätzlich gilt, und wir können es nicht ge­nug betonen: Schweigen, die Aussage (we­nig­s­tens teilweise) verweigern, wenn Fragen über illegale Handlungen gestellt werden. Sonst liefert man sich nur selber ans Messer. Doch ist das leichter gesagt als getan.  +Wenn du über Ressourcen verfügst (ZeitGeld oder Know-how), die du für die Ziele unseres Vereins Legalize it! einsetzen willstschick uns bitte ein [[aktiv@hanflegal.ch|E-Mail]] oder telefoniere auf 079 581 90 44merci.
- +
-Es gab durchaus Fälle, bei denen Betroffene überzeugt in die Befragung gingen: Ich werde nichts sagen. Und verblüfft herauskamen, weil sie sowohl ausgesagt als auch der «freiwilligen» Hausdurchsuchung zugestimmt hatten. Wie gesagt, es ist nicht so einfach. Umso wichtiger ist es, sich wirklich vorzunehmen, die Aus­sage ganz oder teilweise zu verweigern. Es ist schlicht das beste Mittel, das die Befragten in einer solchen Situation haben. +
- +
-**...oder aussagen?** +
- +
-Die meisten Betroffenen konnten sich nicht vor­­stellen, die Aussage ganz zu verweigern oder das Bestellen abzustreiten (und die Un­gewissheit über das Weitere auszuhalten). +
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-Wenn Betroffene aussagendann ist das Beste: Zugeben, die Samen be­stellt zu haben und dass sie für den eigenen Konsum gedacht wa­ren. Damit gibt man eine illegale Handlung zu: die kleinstmögliche, eine Übertretung.  +
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-Die Fragen nach dem bisherigen Konsum hätten die meisten nicht beantworten müssen, aber es ist schwierig, die begonnene Aussage hier einfach zu stoppen. Viele Betroffene ha­ben dann halt einen geringen Konsum (zum Beispiel alle paar Monate bei einem Fest) zu­ge­geben.  +
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-Natürlich können die Befragten auch einfach ihr ganzes Konsumleben gestehen, für die Bus­se macht es in den meisten Gegenden keinen Unterschied: Es gibt eine Standard­busse we­gen Kon­sums/Vorbereitungshandlungen. +
- +
-Doch die Krux ist: Wenn einmal in einem polizeilichen Protokoll steht, dass jemand zugegeben hat, regelmässig zu konsumieren, dann wird das Strassenverkehrs­amt (und manchmal auch weitere Ämter) einen Verdacht auf Dro­gensucht entwickeln. +
- +
-=== Ein Vergehen ist schnell erreicht === +
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-Einige dachten, dass sie es für sich besser ma­chen könnten, wenn sie von den bestellten  Hanfsamen ein paar verschenken wollten: «ist ja nicht nur für mich». Dieser «Logik» folgen Betroffene immer wieder. Aber die Fol­gen sind fatal: Mit diesem Geständnis katapultiert man sich selber von der Ebene der Übertretung zum Vergehen, der höheren Stufe der Kriminalität. Das führt immer zu einem Straf­registereintrag, selbst wenn nur ein einziger Hanfsa­me hätte verschenkt werden sollen. +
- +
-Auch wer die Bestellung zwar gestand, aber nicht zugab, die Samen für den Eigenbedarf bestellt zu haben (um nicht als Drogenkon­sument in die Fänge des Strassenverkehrs­am­tes zu geraten), wurde gelegentlich als voll kri­minell bestraft. Es gibt tatsächlich Staats­an­walt­schaften, die dann einfach finden: Im­port ist grundsätzlich ein Vergehen (BetmG 19), also gibt es eine Bestra­fung wegen eines Ver­gehens, auch wenn es nur um drei Hanf­samen geht. BetmG 19a ziehen sie nur dann allenfalls in Betracht, wenn die Aussage klar «für den eigenen Konsum» umfasst. +
- +
-➡ Die einzige sinnvolle Ausnahme zum Schwei­gen ist zu sagen, dass der Import/Besitz/An­bau von illegalen Hanfprodukten **für den ei­ge­nen Konsum bestimmt ist** (BetmG 19a). Weiter­gabe (BetmG 19) müssten die Behörden dann beweisen. +
- +
-=== Eifrige oder effiziente Polizeien === +
- +
-Bei den Einvernahmen gibt es die eifrigen Be­amten: Akribisch wird alles aufgeschrieben und versucht, die Betroffenen zu Geständ­nissen zu drängen (vor allem zu Weitergabe­handlun­gen); das Pro­tokoll wird in diesem Sinne zugespitzt; sie wollen Urinproben und zum Schluss noch einen Blick in die Wohnung werfen (eine «freiwillige» Haus­durch­suchung, die gleich im An­schluss an die Befragung zwecks «Überprüfung der Aussagen» durchgeführt wird). Wer mit dem Auto vorfährt wird sofort des Fah­rens unter Drogen verdächtigt... Somit kann die Einvernahme mit allem Drum und Dran gut einen halben Tag dauern. +
- +
-Gelegentlich taucht ein anderer Polizeityp auf, der den Betroffenen «ausserhalb des Pro­tokolls» erklärt, ihn interessierten weitere Details nicht, er wolle den Fall einfach effizient abschliessen. Er brauche ein Ge­ständnis der Samenbestellung für den Eigen­konsum, dann werde das verzeigt und für ihn sei es damit getan. Das stimmt ja auch: Er hat eine gestandene illegale Handlung und das genügt, um eine Busse ausstellen zu können. In solchen Fällen dauert die Befragung noch eine Vier­tel­stunde. +
- +
-===== Übersicht über die Probleme rund um eine polizeiliche Einvernahme ===== +
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-| {{:verein_li:sh9_e3_polizeiliche_einvernahme.jpg?direct|Die polizeiliche Einvernahme}} | +
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-Diese Seite und Text dazu als PDF: {{:verein_li:sh9_ergaenzungen3_aug15.pdf|Dritte Ergänzung zu Shit happens 9August 2015}} +
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-\\ \\  +
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-=== Verschiedene Dokumente rund um die polizeiliche Einvernahme === +
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-^Beispiel einer protokollierten vollständigen Aussageverweigerung  ^Beispiel eines Hausdurchsuchungsprotokolls +
-|{{:vollstaendigeaussageverweigerung.jpg?380&direct|Protokoll einer vollständigen Aussageverweigerung}}  |{{:protokollhausdurchsuchungbe.jpg?380&direct|Protokoll Hausdurchsuchung Bern}} +
- +
-Vor allem in Bern gab es immer wieder Hausdurchsuchungen, die gleich im Anschluss an die Befragung stattfanden. Ein enormer Aufwand, der häufig zu gar nichts führte. +
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-In Bern gab es viele Verurteilungen wegen Vergehen. Vor allem ermittelten die Behörden dort von Anfang an immer mit Verdacht auf ein Vergehen. So war standardmässig halt Vergehen bei den Verzeigungen eingestellt. Hier ein Beispiel, wo dieser Anfangsverdacht handschriftlich geändert wurde: von BetmG 19 zu BetmG 19a, also von [[thc_recht:starkillegal|Vergehen]] zu einer [[thc_recht:normalillegal|Übertretung]] heruntergestuft. +
- +
-^Beispiel eines Anzeigerapports, mit Rückstufung von Vergehen auf Übertretung ^^ +
-| {{:anzeigerapportbe1.jpg?380&direct|Anzeigerapport Bern mit Rückstufung Vergehen->ÜbertretungSeite 1}} | {{:anzeigerapportbe2.jpg?380&direct|Anzeigerapport Bern mit Rückstufung Vergehen->Übertretung, Seite 2}} | +
- +
-^Beispiel einer begründeten Nichtanhandnahme- und Überweisungsverfügung, mit Rückstufung von Vergehen auf Übertretung ^^^ +
-| {{:thc_recht:vergehen_zu_uebertretung_1.jpg?250&direct}} | {{:thc_recht:vergehen_zu_uebertretung_2.jpg?250&direct}} | {{:thc_recht:vergehen_zu_uebertretung_3.jpg?250&direct}} |+
  
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 +**Unterstütz unsere Arbeit!**\\ [[mithilfe:spende|Hier findest du alle Überweisungsmöglichkeiten]]
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-====== Strafe wegen THC-Konsums ====== +\\  
- +====== Impressum Shit happens 10 ======
-Aufgrund der polizeilichen Verzeigung folgt dann die Strafe, gefällt durch Stadtrichter- oder Statthalteramt, allenfalls Staatsanwaltschaft. Solche Bussen aus der ganzen Schweiz sammeln wir seit Jahren. Dabei gibt es alle möglichen Beträge (Busse und Gebühren): unter anderem 250, 170, 650, 265, 3’010, 768, 258, 160, 233, 230, 588 Franken – diese kannst du dir als Faksimile anschauen: +
- +
-[[Strafbefehle 2016]] • Für das laufende Jahr haben wir noch keine Strafbefehle erhalten. Wenn du ein aktuelles Dokument hast, schick uns bitte ein [[:sven@hanflegal.ch|Mail]]. +
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-[[Strafbefehle 2015]] • [[Strafbefehle 2014]] • [[Strafbefehle 2013]] • [[Strafbefehle 2012]] • [[Strafbefehle 2011]] +
- +
-[[Strafbefehle 2010]] • [[Strafbefehle 2009]] • [[Strafbefehle 2008]] • [[Strafbefehle 2007]] • [[Strafbefehle 2006]] +
- +
-[[Strafbefehle 2005]] • [[Strafbefehle 2004]] • [[Strafbefehle 2003]] • [[Strafbefehle 2002]] • [[Strafbefehle 2001]] +
- +
-[[Strafbefehle 2000]] • [[Strafbefehle 1999]] • [[Strafbefehle 1998]] • [[Strafbefehle 1997]] • [[Strafbefehle 1996]] +
- +
-[[Strafbefehle 1995]] • [[Strafbefehle 1994]] • Frühere Strafbefehle haben wir keine. Wenn du einen besitzt: Wir fügen ihn gerne hier ein! +
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- +
-==== Älteres zum Thema Bussen ==== +
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-[[LI302222|Kein April-Scherz!]] +
- +
-[[sh0707|Wie sieht eine Strafe wegen Kiffens aus?]] +
- +
-[[sh0808|Wie sehen Bussen wegen Kiffens aus?]] +
- +
- +
-====== Dokumente Verfolgung Konsum ====== +
- +
-Rund 50'000 Verzeigungen erstellen die Schweizer Polizeien jährlich wegen Hanf. Gegen Haschischkonsum, gegen Graskonsum. Die meisten davon enden mit einer Busse von einigen hundert Franken. Dazu kommen noch Ordnungsbussen ohne Verzeigung. Verwarnungen sind eine mildere Form der Repression. +
- +
-==== Vorladungen ==== +
- +
-[[Vorladungen|Wie sieht eine Vorladung aus?]] +
- +
-==== Protokolle ==== +
- +
-[[sh0606|Was soll ich der Polizei antworten?]] +
- +
-[[Diverse Befragungsprotokolle]] +
- +
-  +
-==== Hausdurchsuchungen ==== +
- +
-[[Hausdurchsuchungsbefehl|Wie sieht ein Hausdurchsuchungsbefehl aus?]] +
- +
-==== Akteneinsicht ==== +
- +
-[[Akteneinsicht|Wie läuft eine Akteneinsicht ab?]] +
- +
- +
-==== Beschlagnahmungen ==== +
- +
-[[sh1313|Was passiert mit dem beschlagnahmten Material?]] +
- +
-[[Beispiel eines Beschlagnahmungsprotokolls]] +
- +
-==== Ordnungsbussen ==== +
- +
-Ordnungsbussen gab es in einzelnen Kantonen bereits vor der Ordnungsbussenvorlage, die per 1. Oktober 2013 für die ganze Schweiz in Kraft getreten ist. +
- +
-[[LI340404|Ordnungsbussen für THC-Konsum]] +
- +
-==== Verwarnungen ==== +
- +
-[[Gibt es, leider selten|Wie sehen Verwarnungen aus?]] +
- +
- +
-==== Opportunität ==== +
- +
-Das bisher einzige Beispiel eines formulierten, wenn auch beschränkten, Opportunitätsprinzips gegenüber THC-Konsum aus Basel:  +
-[[LI291113|Der kantonale Basler Cannabisbericht]]+
  
-[[Beschlagnahmung in Basel|Beispiel einer Beschlagnahmung unter dem Opportunitätsprinzip in Basel (ohne Busse)]]+|{{:thc_recht:sh10titel.jpg?direct&400|Titelseite Shit happens 10}}  |**Shit happens, 10. Auflage, Herbst 2016**\\ \\ Hanf, Kiffen, THC und die Gesetze\\ zur Verfolgung von Cannabis\\ \\ **Herausgeber**\\ Verein Legalize it!\\ Quellenstrasse 25\\ 8005 Zürich\\ [[li@hanflegal.ch]]\\ \\ **Text und Gestaltung**\\ Sven Schendekehl\\ \\ **Zahlen/Grafiken und Lektorat**\\ Fabian Strodel\\ \\ **Vielen Dank an unsere Helfenden**\\ Ruth, Fabian, Sh., Markus, Sandra, Rebecca, Priska \\ \\ **Vielen Dank an die Spenderinnen und Spender**\\ Für die grossen und kleinen Beiträge!\\ \\ **Auflage**\\ 1'600 Exemplare\\ \\ **Druck**\\ Saxoprint  |   
 +\\  
 +====== Firmenliste ======
  
 +Neben den privaten Mitgliedern unterstützen diese [[verein_li:firmenliste|Organisationen und Firmen]] unseren Verein Legalize it!
Zuletzt geändert: 2016/09/16 12:24

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