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thc_recht:entwicklung_ordnungsbussen [2019/05/07 14:59] – [Vom Gesetzestext zur polizeilichen Praxis] sosthc_recht:entwicklung_ordnungsbussen [2023/12/22 21:16] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ====== Sommer 2014: Die Ordnungsbussen sind Wirklichkeit ====== ====== Sommer 2014: Die Ordnungsbussen sind Wirklichkeit ======
  
-Total wurden in den drei Monaten Oktober bis Dezember 2013 2'198 Ordnungsbussen wegen Cannabis-Konsums ausgestellt ([[http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/02/key/05/01.html|Ordnungsbussen wegen Konsums eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene, 2013. Die Tabelle findet sich am Ende der Seite.]]). Praktisch alle Kantone sind in der Statistik enthalten. Nur Appenzell Innerrhoden weist keine Ordnungsbusse auf, doch dort gibt es eh wenige Verzeigungen. Genf und Jura haben die Ordnungsbussen erst auf den 1. Januar 2014 eingeführt, somit haben sie 2013 noch keine Ordnungsbussen für Cannabiskonsum ausgestellt. Das Tessin hat erst per 1.7.2014 angefangen. Damit haben nun alle Kantone die Ordnungsbussen umgesetzt.+Total wurden in den drei Monaten Oktober bis Dezember 2013 2'198 Ordnungsbussen wegen Cannabis-Konsums ausgestellt ([[https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/betaebungsmittelsubstanzen.html|Ordnungsbussen wegen Konsums eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene, 2013. Die Tabelle findet sich am Ende der Seite.]]). Praktisch alle Kantone sind in der Statistik enthalten. Nur Appenzell Innerrhoden weist keine Ordnungsbusse auf, doch dort gibt es eh wenige Verzeigungen. Genf und Jura haben die Ordnungsbussen erst auf den 1. Januar 2014 eingeführt, somit haben sie 2013 noch keine Ordnungsbussen für Cannabiskonsum ausgestellt. Das Tessin hat erst per 1.7.2014 angefangen. Damit haben nun alle Kantone die Ordnungsbussen umgesetzt.
  
 Allerdings muss man sehen: Die normalen Verzeigungen sind bei über 50'000 angelangt, was die Ordnungsbussen eher zu einem Randthema macht, auch wenn man sie auf ein ganzes Jahr hochrechnet. Die Statistik 2014 wird wohl zeigen, wie sich diese Zahlen weiterentwickeln. Allerdings muss man sehen: Die normalen Verzeigungen sind bei über 50'000 angelangt, was die Ordnungsbussen eher zu einem Randthema macht, auch wenn man sie auf ein ganzes Jahr hochrechnet. Die Statistik 2014 wird wohl zeigen, wie sich diese Zahlen weiterentwickeln.
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 Wir gehen davon aus, dass es aktuell folgende Stufen der Illegalität gibt: Wir gehen davon aus, dass es aktuell folgende Stufen der Illegalität gibt:
-  * quasi legaler Besitz bis 10 Gramm, ohne Konsum ➡ keine Bestrafung +  * quasi legaler Besitz bis 10 Gramm, ohne Konsum ⇒ keine Bestrafung 
-  * wenig illegaler Konsum vor Polizeiaugen und Besitz bis 10 Gramm ➡ Ordnungsbusse 100 Franken +  * wenig illegaler Konsum vor Polizeiaugen und Besitz bis 10 Gramm ⇒ Ordnungsbusse 100 Franken 
-  * normal illegaler Konsum und Besitz für Eigenbedarf ➡ Verzeigung, Busse und Gebühren zwischen 100 und 1000 Franken +  * normal illegaler Konsum und Besitz für Eigenbedarf ⇒ Verzeigung, Busse und Gebühren zwischen 100 und 1000 Franken 
-  * stark illegale Weitergabe und Verkauf ➡ Verzeigung, Geld-/Freiheitsstrafe, Busse, Eintrag im Strafregister+  * stark illegale Weitergabe und Verkauf ⇒ Verzeigung, Geld-/Freiheitsstrafe, Busse, Eintrag im Strafregister
  
 ===== Vom Gesetzestext zur polizeilichen Praxis ===== ===== Vom Gesetzestext zur polizeilichen Praxis =====
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 In diesem Dienstbefehl, der für die Polizei verbindlich ist, sind unter dem Titel «Fallkonstellationen bei Erwachsenen» folgende Möglichkeiten angegeben: In diesem Dienstbefehl, der für die Polizei verbindlich ist, sind unter dem Titel «Fallkonstellationen bei Erwachsenen» folgende Möglichkeiten angegeben:
-  * Beobachteter Konsum ohne Besitz ➡ Ordnungsbusse +  * Beobachteter Konsum ohne Besitz ⇒ Ordnungsbusse 
-  * Beobachteter Konsum mit Besitz bis zu 10 Gramm ➡ Ordnungsbusse +  * Beobachteter Konsum mit Besitz bis zu 10 Gramm ⇒ Ordnungsbusse 
-  * Beobachterer Konsum und Besitz über 10 Gramm ➡ Anzeige im ordentlichen Verfahren. (Wenn Besitz für Eigenkonsum, dann Anzeige an die Übertretungsstrafbehörde; wenn Besitz für Weitergabe, dann Anzeige an die Staatsanwaltschaft.) +  * Beobachterer Konsum und Besitz über 10 Gramm ⇒ Anzeige im ordentlichen Verfahren. (Wenn Besitz für Eigenkonsum, dann Anzeige an die Übertretungsstrafbehörde; wenn Besitz für Weitergabe, dann Anzeige an die Staatsanwaltschaft.) 
-  * Besitz bis zu 10 Gramm Cannabis NICHT zum Eigenkonsum ➡ Anzeige an die Staatsanwaltschaft +  * Besitz bis zu 10 Gramm Cannabis NICHT zum Eigenkonsum ⇒ Anzeige an die Staatsanwaltschaft 
-  * Besitz bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum ➡ Ordnungsbusse+  * Besitz bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum ⇒ Ordnungsbusse
  
 ===== Vergleich mit unserer Interpretation ===== ===== Vergleich mit unserer Interpretation =====
Zuletzt geändert: 2019/05/07 14:59

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