Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
thc_recht:entwicklung_ordnungsbussen [2019/05/07 14:59] – sos | thc_recht:entwicklung_ordnungsbussen [2019/05/07 14:59] – [Vom Gesetzestext zur polizeilichen Praxis] sos | ||
---|---|---|---|
Zeile 37: | Zeile 37: | ||
* stark illegale Weitergabe und Verkauf ➡ Verzeigung, Geld-/ | * stark illegale Weitergabe und Verkauf ➡ Verzeigung, Geld-/ | ||
- | ==== Vom Gesetzestext zur polizeilichen Praxis ==== | + | ===== Vom Gesetzestext zur polizeilichen Praxis |
Der Gesetzestext ist letztlich nur bedingt relevant. Zentral ist, wie die Polizei in konkreten Fällen vorgeht (und in einem zweiten Schritt, wie die Gerichte die Fälle beurteilen, falls sie überhaupt angerufen werden). Da waren wir nun gespannt, wie die Umsetzung laufen würde. Vor allem, dass der blosse Besitz einer geringfügigen Menge (10 Gramm) Cannabis nicht strafbar ist, würde den Untersuchungsbehörden gar nicht gefallen, das war unsere These. Und diese Straflosigkeit gilt ja auch nur für die Vorbereitungshandlungen bis zum Konsum. Wir hätten gedacht (und im Shit happens 9 auch so geschrieben), | Der Gesetzestext ist letztlich nur bedingt relevant. Zentral ist, wie die Polizei in konkreten Fällen vorgeht (und in einem zweiten Schritt, wie die Gerichte die Fälle beurteilen, falls sie überhaupt angerufen werden). Da waren wir nun gespannt, wie die Umsetzung laufen würde. Vor allem, dass der blosse Besitz einer geringfügigen Menge (10 Gramm) Cannabis nicht strafbar ist, würde den Untersuchungsbehörden gar nicht gefallen, das war unsere These. Und diese Straflosigkeit gilt ja auch nur für die Vorbereitungshandlungen bis zum Konsum. Wir hätten gedacht (und im Shit happens 9 auch so geschrieben), |