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- | ==== Für alle legal: Lebensmittel mit THC-Spuren sowie Blüten unter 1 % THC ==== | + | ===== Für alle legal: Lebensmittel mit THC-Spuren sowie Blüten unter 1 % THC ===== |
Lebensmittel, | Lebensmittel, | ||
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- | ==== Quasi legal: Die straffreie geringfügige Menge Cannabis ==== | + | ===== Quasi legal: Die straffreie geringfügige Menge Cannabis |
Nicht strafbar ist der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum sowie für den gleichzeitigen, | Nicht strafbar ist der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum sowie für den gleichzeitigen, | ||
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- | ==== Wenig illegal: Konsum vor Polizeiaugen, | + | ===== Wenig illegal: Konsum vor Polizeiaugen, |
Konsum, der von der Polizei beobachtet wird, kann mit Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden (nur Erwachsene). Es gibt keine Erhöhung der Busse im Wiederholungsfall und auch keine Gebühren, das entspricht also Falschparken. Dabei darf man maximal 10 Gramm illegale Hanfprodukte besitzen (welche in diesen Fällen auch immer eingezogen werden). Wer mehr besitzt oder weitere Straftaten begangen hat, wird verzeigt. | Konsum, der von der Polizei beobachtet wird, kann mit Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden (nur Erwachsene). Es gibt keine Erhöhung der Busse im Wiederholungsfall und auch keine Gebühren, das entspricht also Falschparken. Dabei darf man maximal 10 Gramm illegale Hanfprodukte besitzen (welche in diesen Fällen auch immer eingezogen werden). Wer mehr besitzt oder weitere Straftaten begangen hat, wird verzeigt. | ||
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- | ==== Normal illegal: Privater Konsum und Vorbereitungen dazu ==== | + | ===== Normal illegal: Privater Konsum und Vorbereitungen dazu ===== |
Konsum, den die Polizei nicht beobachtet hat, aber beweisen kann, muss im ordentlichen Verfahren abgehandelt werden, ebenso Besitz über 10 Gramm für den Eigenverbrauch. Die Polizei erstellt ein Protokoll mit dem Sachverhalt und verzeigt die entsprechende Person. Die Strafbehörde erlässt anschliessend einen Strafbefehl: | Konsum, den die Polizei nicht beobachtet hat, aber beweisen kann, muss im ordentlichen Verfahren abgehandelt werden, ebenso Besitz über 10 Gramm für den Eigenverbrauch. Die Polizei erstellt ein Protokoll mit dem Sachverhalt und verzeigt die entsprechende Person. Die Strafbehörde erlässt anschliessend einen Strafbefehl: | ||
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- | ==== Stark illegal: Weitergabe und Verkauf sowie THC und Auto fahren ==== | + | ===== Stark illegal: Weitergabe und Verkauf sowie THC und Auto fahren |
Sobald ein THC-Produkt mit mindestens 1 % THC die Hand wechselt, ist das Weitergabe und ein Vergehen. Verkaufen ist dafür nicht nötig, verschenken genügt. Auch die Weitergabe eines Joints an Jugendliche gilt als Vergehen, ebenso das Autofahren mit THC im Blut. | Sobald ein THC-Produkt mit mindestens 1 % THC die Hand wechselt, ist das Weitergabe und ein Vergehen. Verkaufen ist dafür nicht nötig, verschenken genügt. Auch die Weitergabe eines Joints an Jugendliche gilt als Vergehen, ebenso das Autofahren mit THC im Blut. | ||
Wer vom Handel lebt und erwischt wird, bekommt eine Mindeststrafe von einem Jahr und gilt als schwerer Fall. Im Wiederholungsfall kann es so auch mehrjährige Freiheitsstrafen geben. | Wer vom Handel lebt und erwischt wird, bekommt eine Mindeststrafe von einem Jahr und gilt als schwerer Fall. Im Wiederholungsfall kann es so auch mehrjährige Freiheitsstrafen geben. | ||
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- | ==== Für wenige legal: THC-haltige Medikamente ==== | + | ===== Für wenige legal: THC-haltige Medikamente |
Mit Sonderbewilligungen (für Ärztin, Patient, Herstellerin und Vertreiber) gibt es eine legale medizinische Verwendung für THC-reiche Produkte, vor allem bei schweren Krankheiten. | Mit Sonderbewilligungen (für Ärztin, Patient, Herstellerin und Vertreiber) gibt es eine legale medizinische Verwendung für THC-reiche Produkte, vor allem bei schweren Krankheiten. | ||
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