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Lebensmittel, die THC unter den Grenzwerten enthalten, dürfen produziert, verkauft und konsumiert werden. In einer Verordnung sind die erlaubten (sehr tiefen) Grenzwerte festgelegt.
Hanfblüten mit weniger als 1 % THC dürfen frei konsumiert werden. Beim Verkauf als Rauchwaren müssen die entsprechenden Verpackungsvorschriften beachtet werden.
Nicht strafbar ist der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum sowie für den gleichzeitigen, gemeinsamen und unentgeltlichen Konsum unter Erwachsenen (Konsum jedoch ist immer strafbar). Quasi legal sind im Betäubungsmittelbereich (beim Hanf: ab 1 % THC-Gehalt) also nur die Vorbereitungen für den ersten Konsum bis gerade vor dem Konsum.
Laut Gesetz keine Bestrafung möglich (wurde bis 2017 von den Polizeien fast immer ignoriert), eine straffreie Menge darf auch nicht eingezogen werden (wurde bis 2023 von den Polizeien fast immer ignoriert)
Konsum, der von der Polizei festgestellt wird, kann mit Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden (nur Erwachsene). Es gibt keine Erhöhung der Busse im Wiederholungsfall und auch keine Gebühren, das entspricht also Falschparken. Dabei darf man maximal 10 Gramm illegale Hanfprodukte besitzen (welche in diesen Fällen auch meistens eingezogen werden). Wer mehr besitzt oder weitere Straftaten begangen hat, wird verzeigt.
Übertretung, durch Polizei bestraft: Ordnungsbusse
Konsum, den die Polizei nicht festgestellt hat, aber beweisen kann, muss im ordentlichen Verfahren abgehandelt werden, ebenso Besitz über 10 Gramm für den Eigenverbrauch. Die Polizei erstellt ein Protokoll mit dem Sachverhalt und verzeigt die entsprechende Person. Die Strafbehörde erlässt anschliessend einen Strafbefehl: Busse und Gebühren kosten 200 bis 1’000 Franken. Wer mehrfach verzeigt wird, kann immer höhere Bussen und Gebühren erhalten.
Übertretung, durch Amt bestraft: Busse und Gebühren
Sobald ein THC-Produkt mit mindestens 1 % THC die Hand wechselt, ist das Weitergabe und ein Vergehen. Verkaufen ist dafür nicht nötig, verschenken genügt. Auch die Weitergabe eines Joints an Jugendliche gilt als Vergehen, ebenso das Autofahren mit THC im Blut.
Wer vom Handel lebt und erwischt wird, bekommt eine Mindeststrafe von einem Jahr und gilt als schwerer Fall. Im Wiederholungsfall kann es so auch mehrjährige Freiheitsstrafen geben.
Vergehen: Busse, Kosten, Geld- oder Freiheitsstrafe, Gewinnrückzahlung, Strafregister
Als Medikament können Präparate mit mehr als 1 % THC eingenommen werden, allerdings sind die Ärtztinnen und Ärzte nach wie vor äusserst zurückhaltend und verschreiben Cannabis nur selten.
Die meisten Hanfgeniessenden können kiffen, ohne dass der Staat es merkt. Die allermeisten Joints brennen friedlich nieder, ohne von der Polizei beschlagnahmt zu werden. Wer sucht, findet Gras oder Hasch, sei es auf der Gasse, im privaten Kreis oder im Internet.
Wer noch nie wegen THC-Konsum behelligt wurde, mag sich fragen: Gibt es überhaupt eine Repression gegen das Kiffen in der Schweiz?
Die Antwort lautet leider klar ja. Es ist sogar ein grosser Teil der gesamten staatlichen Repression. Das Betäubungsmittelgesetz ist ein scharfes Gesetz. Wer sich in Sicherheit wähnt und dann doch einmal, aus Unvorsichtigkeit oder Pech, mit der Polizeigewalt zu tun bekommt, kann erschrecken, wie dann mit einem umgegangen wird.
Die offiziellen Verfolgungszahlen sind erschreckend hoch: 20’000 Menschen wurden 2022 wegen Hanf polizeilich verfolgt. Ihnen wurden 23’000 illegale Taten rund um Konsum und Handel vorgeworfen. Wenn wir von ein paar hunderttausend THC-Konsumierenden in der Schweiz ausgehen, so werden gegen 10 Prozent jedes Jahr von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten behelligt.
Ja, die Verfolgung von THC in der Schweiz existiert und der Strafrahmen ist weit gesteckt (Verwarnung bis 20 Jahre Freiheitsstrafe). Dies wollen wir mit unseren rechtlichen Informationen aufzeigen und vor allem die Bedingungen klarmachen, die für die Abstufungen der Legalität und Illegalität von THC gelten: damit alle vorbereitet sind. Denn wenn es passiert, steht man einem organisierten Apparat gegenüber, der alle Untersuchungshandlungen als bezahlte Arbeitszeit verbuchen kann, während sich die Betroffenen selber in ihrer Freizeit wehren und (falls schuldig) auch noch die Untersuchungskosten sowie die Strafe bezahlen müssen.
Viele entscheidende Fakten werden ganz am Anfang eines Verfahrens aufgegleist, vor allem die eigene Aussage ist ein wichtiges Element. Hier sollten sich alle immer sehr gut überlegt haben, was sie zugeben wollen oder verschweigen sollten.
Dafür müssen sich THC-Geniessende die rechtlichen Konsequenzen des Kiffens vor dem ersten Polizeikontakt, der wohl früher oder später stattfinden wird, überlegt haben. Sonst reitet man sich selber und sein Umfeld noch tiefer in das Schlamassel rein, als unbedingt nötig wäre. Denn: Shit happens…
Wer sich vorgängig damit auseinandergesetzt und eine Strategie entwickelt hat, kann mit der Verfolgung besser umgehen.
Cannabis |
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Lateinisch für Hanf |
Hanf |
Zweihäusige Pflanzenart, die männliche und weibliche Pflanzen hervorbringt und den Wirkstoff THC produziert, vor allem im Harz. |
Gras/Marihuana |
Getrocknete weibliche Hanfblüten |
Haschisch/Hasch |
Harz der Hanfpflanze (gewonnen aus Gras) |
Kiffen / THC-Konsum |
Hasch/Gras rauchen, essen, trinken oder dampfen bzw. inhalieren |
Kiffende / THC-Konsumierende |
Menschen, die THC-haltigen Hanf einnehmen |
Tetrahydrocannabinol (THC) |
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THC ist der Hauptwirkstoff im Hanf und laut Gesetz entscheidend, ob ein Stoff illegal ist. Produkte mit mindestens 1.0 % THC sind verbotene Betäubungsmittel. Bis zum 31.7.22 war Hasch unabhängig vom THC-Gehalt illegal. Seit dem 1.8.22 gilt nun auch dafür die Grenze von 1 % THC. Gras und Hasch enthalten etwa 5 bis über 20 % THC. Der THC-Gehalt kann auch im Blut gemessen werden. |
THC-Carbonsäure (THC-COOH) |
Ein Abbauprodukt von THC im Stoffwechsel und nicht psychoaktiv. Schnelltests weisen diesen Stoff im Urin nach. Im Blut gemessen weist er auf die konsumierte Menge THC hin. |
Übertretung oder Vergehen? |
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Eine Übertretung ist die kleinste illegale Handlung und wird mit Ordnungsbusse oder Busse bestraft. Ein Vergehen ist schwerwiegender und hat Busse, Geldstrafe in Tagessätzen oder Freiheitsstrafe und einen Eintrag im Strafregister zur Folge (Entfernung meist nach 10 Jahren). Übertretungen verjähren nach 3, Vergehen nach 10 oder 15 Jahren. |
Bedingte und unbedingte Strafe |
Eine bedingte Geld- oder Freiheitsstrafe wird nicht vollzogen, sondern es wird während ein paar Jahren überprüft, ob der oder die Verurteilte wieder straffällig wird. In diesem Fall kann ein Gericht die Strafe für unbedingt erklären und vollziehen. |
Übertretung |
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Übertretungen stellen die tiefere Stufe der Kriminalität dar. Nicht verwechseln mit Vergehen! |
Vergehen |
Vergehen stellen die höhere Stufe der Kriminalität dar. Nicht verwechseln mit Übertretungen! |
Verbrechen |
Verbrechen (= schwere Vergehen) stellen die höchste Stufe der Kriminalität dar. Nicht verwechseln mit Übertretungen! |
Verzeigung |
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Die Polizei verzeigt eine beschuldigte Person, die Strafe wird dann von der Staatsanwaltschaft oder einer Übertretungsstrafbehörde gefällt. Ausnahme: Eine Ordnungsbusse für festgestellten Konsum kann die Polizei direkt ausstellen. |
Strafbefehl |
Sowohl Übertretungen wie auch Vergehen werden meist mit einem Strafbefehl geahndet. Gerichtsentscheide sind äusserst selten. |
Busse |
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Übertretungen werden ausschliesslich mit einer Busse bestraft (dazu kommen Gebühren), Vergehen werden neben einer Busse mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (und Gebühren und weiteren Kosten) bestraft. |
Ordnungsbusse |
Eine Ordnungsbusse wird direkt durch die Polizei ausgestellt. Sie kann nur für kleinere, definierte Übertretungen gegeben werden. Bei Cannabis: 100 Franken für polizeilich festgestellten Konsum. Nicht verwechseln mit Busse und Geldstrafe! |
Geldstrafe |
Geldstrafen werden für kleinere Vergehen verhängt (bei den grösseren gibt es dann Freiheitsstrafen). Nicht verwechseln mit Ordnungsbussen und Bussen! |
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