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Beispiele kleiner Vergehen

Sobald eine Weitergabe vorliegt, gibt es mehr als „nur“ eine Busse. Jetzt ist ein Strafregistereintrag gesetzt und dazu gibt es eine Geldstrafe, in diesen Beispielen zwischen drei und zwölf Tagessätzen. Diese sind bei einer ersten Verurteilung meistens bedingt, müssen also nicht bezahlt werden. Früher gab es statt diesen Tagessätzen Haft- oder Gefängnisstrafen (siehe Beispiel am Schluss der Seite), dies beim ersten Mal ebenfalls bedingt. Der Eintrag im Strafregister war früher ebenfalls üblich. Die Höhe der Tagessätze bemisst sich nach den persönlichen Verhältnissen (Einkommen, Vermögen, Unterstützungspflichten) und liegt im Bereich von 30 bis 3000 Franken pro Tagessatz.

Strafe Tessin

Handel mit 50 Gramm hat zu einer Verurteilung wegen eines Vergehens geführt (Geldstrafe 20 Tagessätze, Eintrag im Strafregister, dazu Busse und Kosten von 400 Franken). Die Konsumhandlungen fallen bei der Bestrafung kaum ins Gewicht. Entscheidend ist die Weitergabe, diese führt auf die höhere Stufe der Kriminalität.

Strafe Luzern

Dieser Strafbefehl ist nicht genau zu datieren, wir schätzen ihn auf 2008. Eine Standardstrafe – wahrscheinlich aufgrund von Weitergabe. Wäre der Anbau ausschliesslich für den Eigenkonsum gewesen, hätte nur eine Busse wegen einer Übertretung kommen sollen. Hier geht es nun um ein Vergehen.

Strafmandat Bern zum ersten

Die Busse muss bezahlt werden, die bedingte Geldstrafe nicht. Diese müsste nur bezahlt werden, wenn während der Probezeit wiederum eine solche Straftat auffällt. Die Gebühren sind ebenfalls zu bezahlen.

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Strafmandat Bern zum zweiten

Ähnlich wie das erste Strafmandat, aber mit „nur“ drei Tagessätzen Geldstrafe.

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Strafmandat Wallis

Hier findet sich ein Beispiel einer Strafe mit drei Tagen Gefängnis. Sie stammt eben noch aus der Zeit vor den Geldstrafen.

Auch wenn die untenstehende Strafe am 1. April 2004 erstellt wurde: Sie ist kein Scherz. Das Wallis ist ja schon seit längerem als sehr repressive Gegend bekannt, aber diese Strafe schlägt doch alles. Die betroffene Frau wurde mit einem Gramm Gras von der Polizei erwischt, gab daraufhin zu, während vier Monaten etwa 20 Franken für ihren Konsum auszugeben. Sie habe noch nie etwas verkauft, aber sie gebe anderen unentgeltlich ab. Sie hatte noch nie mit der Polizei zu tun – es war also ihr erstes Mal.

Für dieses lächerlich geringe illegale Tun wurde sie nun mit drei Tagen Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre, bestraft. Und dazu muss sie noch 301.20 Franken Unkosten bezahlen. Das alles wegen eines Gramms und dem Zugeben von gelegentlichem Konsum, Kauf und unentgeltlicher Weitergabe. Hier sehen wir klar, was ein böswilliger Richter mit dem geltenden Betäubungsmittelgesetz anstellen kann, wenn er will. Der blosse Konsum (ohne Besitz, Kauf, Weitergabe etc.) kann ja bereits mit Haft bestraft werden. So steht es im Gesetz.

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Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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