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thc_recht:akteneinsicht [2011/09/11 10:42] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1thc_recht:akteneinsicht [2018/09/11 15:25] sos
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 ====== Akteneinsicht ====== ====== Akteneinsicht ======
  
-Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, kann die angeklagte Person Akteneinsicht nehmen. Das bedeutet, man geht bei der zuständigen Behörde vorbei und sieht sich alle Dokumente an, die zum Fall vorliegen: Aussagen von Polizeibeamten, Einvernahmeprotokolle, Aufstellungen über Beschlagnahmungen, usw.+Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, kann die angeklagte Person Akteneinsicht nehmen. Das bedeutet, man geht bei der zuständigen Behörde vorbei und sieht sich alle Dokumente an, die zum Fall vorliegen: Aussagen von Polizeibeamten, Einvernahmeprotokolle, Aufstellungen über Beschlagnahmungen, usw. Diese werden einem dort kopiert oder man kann sie fotografieren, manchmal muss man die Angaben auch von Hand abschreiben.
  
-Nur wer weiss, was genau gegen ihn oder sie vorliegt, kann sich überlegen, ob er einen Rekurs gegen einen Strafbefehl einleiten will – oder ob es besser ist, die Strafe zu akzeptieren.+Nur wer weiss, was genau gegen ihn oder sie vorliegt, kann sich überlegen, ob er einen Rekurs gegen einen Strafbefehl einleiten will – oder ob es besser ist, die Strafe zu akzeptieren. Auch können diese Akten an weitere Behörden weitergegeben werden (z. B. Strassenverkehrsamt). So besitzen dann verschiedene Amtsstellen diese Akten – nur die Betroffenen erhalten sie nicht automatisch. Es ist wirklich sinnvoll zu wissen, welche Akten über einen existieren.
  
Zuletzt geändert: 2023/12/22 21:16

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