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Diese beschlossene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, dass Cannabisarzneimittel zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ärztlich verschrieben werden können.
Status: Der Bundesrat hat die Verordnungen zur Gesetzesänderung angepasst und Ende August 2021 als Entwurf in die Vernehmlassung gegeben. Diese läuft bis 24. November. Anschliessend kann die Gesetzesänderung mit den (allenfalls noch angepassten) Verordnungen in Kraft treten (wohl 2022).
Dann wird eine spannende siebenjährige Phase beginnen, in der diese neuen Möglichkeiten ausgelotet und evaluiert werden. Solange allerdings die Krankenkassen solche Cannabisarzneimittel nicht bezahlen (das wird in den nächsten Jahren weiterdiskutiert), werden sich wohl nur wenige Kranke diese Präparate leisten können.
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