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Die vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, dass Cannabisarzneimittel zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschrieben werden können.
Status: Die Referendumsfrist ist am 8. Juli 2021 abgelaufen. Der Bundesrat muss nun noch die Verordnungen dazu verabschieden, dann kann diese Gesetzesänderung in Kraft treten (wohl 2022).
Anschliessend wird eine spannende mehrjährige Phase beginnen, in der diese neuen Möglichkeiten ausgelotet und evaluiert werden. Solange allerdings die Krankenkassen solche Cannabisarzneimittel nicht bezahlen (das wird in den nächsten Jahren weiterdiskutiert), werden sich wohl nur wenige Kranke diese Präparate leisten können.
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