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Die vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, dass Cannabisarzneimittel zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschrieben werden können.
Status: Die Referendumsfrist läuft bis 8. Juli 2021. Es scheint unwahrscheinlich, dass ein Referendum dagegen ergriffen wird. Der Bundesrat wird dann das Datum des Inkrafttretens festlegen. Davor muss er noch die Verordnungen anpassen. Anschliessend wird eine spannende mehrjährige Phase beginnen, in der diese neuen Möglichkeiten ausgelotet und evaluiert werden. Solange allerdings die Krankenkassen solche Cannabisarzneimittel nicht bezahlen (das wird in den nächsten Jahren weiterdiskutiert), werden sich wohl nur wenige Kranke diese Präparate leisten können.
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