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Die vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, dass Cannabisarzneimittel zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschrieben werden können.
Status: Nachdem der Text der Gesetzesänderung im Bundesblatt publiziert wurde, läuft die Referendumsfrist. Der Bundesrat wird das Datum des Inkrafttretens festlegen. Davor muss er noch die Verordnungen anpassen. Dann wird eine spannende mehrjährige Phase beginnen, in der diese neuen Möglichkeiten ausgelotet und evaluiert werden. Solange allerdings die Krankenkassen solche Cannabisarzneimittel nicht bezahlen (das wird in den nächsten Jahren weiterdiskutiert), werden sich wohl nur wenige Kranke diese Präparate leisten können.
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