Mit Bewilligung erlaubt: Gewerbsmässige Herstellung

Das CanPG unterscheidet zwischen Cannabis, also Hanf ab 1 % THC, und Cannabisprodukten. «Pflanzen ab Feld» oder Blüten offen zu verkaufen ist nicht möglich. Verkauft werden dürfen nur «Produkte». Mit Bewilligung des BAG darf eine Firma solche herstellen.

Der Begriff Cannabisprodukt

Im Verhältnis zu «rohem» Hanf sind Cannabisprodukte verpackt und mit Warnhin­weisen versehen. Sie sind auf Mikroben, fremde Bestandteile, Lösungsmittel­rückstände, Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle getestet. Sie müssen die Höchstgehalte für solche Kontaminanten unterschreiten.

All dies muss die Herstellerfirma sicherstellen. Ausserdem gilt es, den THC-Höchstwert zu beachten: Bei Gras liegt dieser bei 20 % THC, wobei er mit Toleranzen zwischen 15 und 25 % THC liegen kann. Das ist zwar für die meisten genug, aber im medizinischen Bereich werden mittlerweile Blüten bis 30 % THC angeboten. Wir sehen nicht ein, wieso das hier anders sein soll. Beim Hasch und den Extrakten liegt das Maximum bei 60 % THC, was wiederum den allermeisten genügen dürfte. Hier liegt der zulässige Schwankungsbereich dann bei 54 bis 66 % THC.

Verschiedenste Cannabisprodukte

Cannabisprodukte können die altbekannten sein: Gras oder Hasch. Es sind auch andere Extrakte möglich. Dazu können Verdampfungs-Pens (Flüssigkeiten mit THC), vielleicht auch Blütenverdampfungs­einheiten, Edibles und vorgedrehte Joints hergestellt werden.

Auch hier gibt es weitere Vorschriften: Joints brauchen einen Aktivkohlefilter und dürfen kein Nikotin enthalten. Den klassischen Joint aus Tabak und Gras muss man also weiterhin selber drehen. Edibles dürfen keine Zusatzstoffe wie Zucker oder ­Aromastoffe enthalten. Auch Alkohol oder Taurin ist hier nicht erlaubt. Die maximalen THC-Gehalte stehen bei diesen Produkten nicht im Gesetz, sondern werden wieder einmal in einer Verordnung definiert. Was hier genau möglich sein wird, wissen wir erst, wenn diese vorliegt.

Neutrale Verpackungen mit Daten

Die Packungen müssen versiegelt, neutral (ohne Markenelemente), teilweise kindersicher sein und dürfen maximal 5g THC enthalten. Dazu kommen Produkteinformationen (Gehalt THC und CBD, Lotnummer, Warnhinweise, Präventionsstellen, Haltbarkeitsdatum u.v.a.m.).