Viel Arbeit ist in den Entwurf zum Cannabisproduktegesetz CanPG geflossen. Ein Paragrafenmonster ist entstanden: 92 Artikel auf 47 Seiten, dazu ein Bericht von 188 Seiten. Ist das wirklich so kompliziert mit dem Hanf? Eigentlich ja nicht. Aber der Entwurf will akribische Kontrolle.
Um alles zu lesen, braucht es etliche Stunden. In der Politikgruppe haben wir sieben Stunden benötigt, um die Bestimmungen zu diskutieren. Dazu kamen etliche Gespräche mit anderen Organisationen. Es ist viel, deshalb auf dieser Seite eine erste grobe Einschätzung, bevor wir dann die verschiedenen Bereiche auf je einer Seite detaillierter anschauen.
Die Bestimmungen für Konsumierende sind gut: Konsum ist frei, Besitz und Anbau mit Grenzen legal. Maximal drei Pflanzen im Eigenanbau sind restriktiv. Dennoch: Das wäre ein grosser Schritt vorwärts!
Gewerbsmässiger Anbau und Produktion ist mit Bewilligung des Bundes möglich, ähnlich wie schon heute für die Pilotprojekte. Der erste grosse Haken liegt beim Verkauf: Dieser soll nur mit kantonalen Konzessionen möglich sein, das ist sehr restriktiv. Eine Bewilligung erhält eine Firma, wenn sie die Bedingungen erfüllt. Eine Konzession hingegen kann verweigert werden, auch wenn die Bedingungen erfüllt werden. Damit wird die Konkurrenz eingeschränkt. Die Kantone können willkürlich entscheiden, wer eine Konzession erhält und wem sie verweigert wird.
Viele Details werden erst mit den Verordnungen zum CanPG klar werden. Dazu liegen noch keine Entwürfe vor. Das lässt offen, wie das Regime bei Produktion und Verkauf genau aussehen wird.
Das grösste bekannte Problem ist aber die Höhe der Lenkungsabgabe: Diese wird vom Bundesrat in einer Verordnung bestimmt und angepasst. Die Höhe ist also nicht im Gesetz festgehalten. Allerdings gibt es im Bericht eine illustrative Tabelle, die so hohe Sätze enthält, dass ein Gramm Gras oder Hasch mit 20 % THC über 20 CHF kosten würde. Damit kann man den Schwarzmarkt kaum ernsthaft in Bedrängnis bringen (und dieses Ziel ist unverständlicherweise auch im Gesetz nirgends erwähnt). Aber wenn nicht die Abschaffung des Schwarzmarktes, was soll die ganze Übung dann bezwecken?