Am letzten Samstag haben wir von 12 bis 19 Uhr den Entwurf für ein Cannabisproduktegesetz diskutiert.
Die Bestimmungen zum Konsum sind ziemlich gut: Konsum ist frei, Besitz und Anbau mit Grenzen legal. Die maximal drei Pflanzen und der Anbau nur in der eigenen Wohnung ist allerdings restriktiv.
Gewerbsmässiger Anbau und Produktion ist mit Bewilligung möglich, ähnlich wie schon heute für die Pilotprojekte. Der erste grosse Haken liegt beim Verkauf: Dieser soll nur mit Konzessionen möglich sein, das ist sehr restriktiv. Eine Bewilligung erhält eine Firma, wenn sie die Bedingungen erfüllt. Eine Konzession hingegen kann verweigert werden, auch wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Das grösste Problem ist aber die Höhe der Lenkungsabgabe: Diese wird vom Bundesrat in einer Verordnung bestimmt und angepasst. Die Höhe ist also nicht im Gesetz festgehalten. Allerdings gibt es im Bericht eine illustrative Tabelle, die so hohe Sätze enthält, dass ein Gramm Gras oder Hasch mit 20 % THC über 20 Franken kosten würde. Damit kann man den Schwarzmarkt kaum ernsthaft in Bedrängnis bringen (und dieses Ziel ist unverständlicherweise auch im Gesetz nirgends erwähnt).
Wir arbeiten nun unsere Vernehmlassungsantwort bis Ende September in allen Details aus.