Wer
bis 10 Gramm Gras oder Hasch für den eigenen Konsum am Schweizer Zoll mit sich führt, wird durchgewunken, zum Beispiel am Flughafen Zürich. Bei Postsendungen in die Schweiz scheint es ebenfalls so zu sein, jedenfalls haben wir keine Verzeigungen von solchen
geringfügigen Mengen mehr gesehen. Falls du doch solche Fälle kennst,
melde dich bitte. Aber Achtung: Der Export zum Beispiel aus Deutschland ist verboten. Wenn der deutsche Zoll einige Gramm findet, führt das zu einem Strafverfahren (egal ob Import oder Export).