====== Mit Bewilligung erlaubt: Gewerbsmässige Herstellung ====== **Das CanPG unterscheidet zwischen Cannabis, also Hanf ab 1 % THC, und Cannabisprodukten. «Pflanzen ab Feld» oder Blüten offen zu verkaufen ist nicht möglich. Verkauft werden dürfen nur «Produkte». Mit Bewilligung des BAG darf eine Firma solche herstellen.** ===== Der Begriff Cannabisprodukt ===== Im Verhältnis zu «rohem» Hanf sind Cannabisprodukte verpackt und mit Warnhin­weisen versehen. Sie sind auf Mikroben, fremde Bestandteile, Lösungsmittel­rückstände, Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle getestet. Sie müssen die Höchstgehalte für solche Kontaminanten unterschreiten. All dies muss die Herstellerfirma sicherstellen. Ausserdem gilt es, den THC-Höchstwert zu beachten: Bei Gras liegt dieser bei 20 % THC, wobei er mit Toleranzen zwischen 15 und 25 % THC liegen kann. Das ist zwar für die meisten genug, aber im medizinischen Bereich werden mittlerweile Blüten bis 30 % THC angeboten. Wir sehen nicht ein, wieso das hier anders sein soll. Beim Hasch und den Extrakten liegt das Maximum bei 60 % THC, was wiederum den allermeisten genügen dürfte. Hier liegt der zulässige Schwankungsbereich dann bei 54 bis 66 % THC. ===== Verschiedenste Cannabisprodukte ===== Cannabisprodukte können die altbekannten sein: Gras oder Hasch. Es sind auch andere Extrakte möglich. Dazu können Verdampfungs-Pens (Flüssigkeiten mit THC), vielleicht auch Blütenverdampfungs­einheiten, Edibles und vorgedrehte Joints hergestellt werden. Auch hier gibt es weitere Vorschriften: Joints brauchen einen Aktivkohlefilter und dürfen kein Nikotin enthalten. Den klassischen Joint aus Tabak und Gras muss man also weiterhin selber drehen. Edibles dürfen keine Zusatzstoffe wie Zucker oder ­Aromastoffe enthalten. Auch Alkohol oder Taurin ist hier nicht erlaubt. Die maximalen THC-Gehalte stehen bei diesen Produkten nicht im Gesetz, sondern werden wieder einmal in einer Verordnung definiert. Was hier genau möglich sein wird, wissen wir erst, wenn diese vorliegt. ===== Neutrale Verpackungen mit Daten ===== Die Packungen müssen versiegelt, neutral (ohne Markenelemente), teilweise kindersicher sein und dürfen maximal 5g THC enthalten. Dazu kommen Produkteinformationen (Gehalt THC und CBD, Lotnummer, Warnhinweise, Präventionsstellen, Haltbarkeitsdatum u.v.a.m.).