===== 08.10.2024 – Einige aktuelle rechtliche und politische Hinweise ===== * Wer **bis 10 Gramm Gras oder Hasch** für den eigenen Konsum am Schweizer Zoll mit sich führt, wird durchgewunken, zum Beispiel am Flughafen Zürich. Bei Postsendungen in die Schweiz scheint es ebenfalls so zu sein, jedenfalls haben wir keine Verzeigungen von solchen [[thc_recht:quasilegal|geringfügigen Mengen]] mehr gesehen. Falls du doch solche Fälle kennst, [[li@hanflegal.ch|melde dich bitte]]. Aber Achtung: Der Export zum Beispiel aus Deutschland ist verboten. Wenn der deutsche Zoll einige Gramm findet, führt das zu einem Strafverfahren (egal ob Import oder Export). * Die **Subkommission "Cannabisregulierung"** scheint ihre Beratungen langsam abzuschliessen. Am 31. Oktober und 22. November finden die nächsten Sitzungen statt. Es ist noch unklar, ob die Subkommission bereits dann ihre Ergebnisse an die "Mutter"kommission SGK-N weiterleitet oder ob es noch ein paar zusätzliche Monate braucht. Ab Ende Jahr wird es also viele Texte für einen neuen Umgang mit Cannabis zu lesen geben. Wer diese mit uns diskutieren will, [[li@hanflegal.ch|kann sich gerne melden]]. ----